Motorrad im Parkhaus - Ist das nicht auch eine Sicherheitsfrage?
Dass man ein Motorrad im Parkhaus abstellen darf, hab' ich nun in diversen Beiträgen gelesen, sofern's der Betreiber erlaubt.
Aber ist das nicht generell eine Sicherheitsfrage, weil ein Motorrad keine fixe Höhe hat? In der Regel hat ein Parkhaus eine maximale Durchfahrtshöhe, so dass oft Transporter oder PKW mit Dachbox gar nicht einfahren können. Und wenn man's doch tun, haftet man für den Schaden. Beim Motorrad hängt die Höhe von der Größe des Fahrers und der Sitzposition ab. Wenn man sich auf dem Motorrad bewegt, ggf. sogar aufsteht, ändert sich die Höhe zudem. Ist da nicht die Gefahr gegeben, dass es zu Personenschäden kommt? Wer haftet dann? Daher bin ich eigentlich der Ansicht, dass Zweiräder generell ab einer Durchfahrthöhe unter 2,5m in Parkhäusern verboten sein müssten. Wie ist da die Rechtslage?
Frage auch deshalb, weil wir im Betrieb Motorrädern aus Sicherheitsgründen das Parken im Parkhaus verbieten wollen (Durchfahrtshöhe max. 1,95m). Auch aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern.
2 Antworten
Wenn am Parkhaus die lichte Deckenhöhe ausgewiesen ist hat jeder die Wahl einzufahren oder nicht. Völlig egal ob es ein PKW ist oder eben ein Motorrad. Wer dann trotzdem rein fährt und sich die Murmel stößt hat eben Pech. Abgesehen davon habe ich jetzt noch niemanden gesehen der auf dem Moped sitzend höher als 1.95m misst. Aber selbst wenn liegt es auch dann in der eigenen Verantwortung.
Die Einfahrtshöhe das ist einfach nur vogeschobene Gründe.
Der Hintergrund ist einfach das die meisten Motorradfahrer einfach an der Schranke vorbeifahren, zur Not halt über den Bürgersteig.
Ein anderer Grund ist das der Parkhausbetrieber keine Lust hat das das Parkhaus für Fahrübungen und sonsige grenwertige Manöver wie Revboms gebraucht wird.