Mit L17 nach Deutschland fahren?

2 Antworten

Leider nein

Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland.

  • wenn er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,

https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html


PalBeron  01.05.2023, 21:03

Es ist kein Lern oder vorläufig ausgestellter Führerschein.

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Ich habe mich selber mit dem Thema sehr befasst, und U.a. Dem Bundesministerium für Digitale und Verkehr in Deutschland geschrieben:

Wenn Sie mit dem L17 aus Österreich im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, der Sie im Ausstellungsstaat berechtigt, ohne Begleitung ein Kfz zu führen und es sich hierbei nicht um einen Lernführerschein oder anderweitig vorläufig ausgestellten Führerschein handelt, können Sie damit auch in Deutschland im Alter von 17 Jahren ein Kfz ohne Begleitung führen.
Wir verweisen hierzu auf § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf

Ich habe auch mit mehreren Polizisten gesprochen, alle meinten ja ich darf fahren. ABER WARTE...

Das haben sie erst gesagt, als ich Ihnen das entsprechende Gesetz gezeigt habe. D.h. Bei einer Polizei Kontrolle würdest du erstmal verhaftet werden bis der Missstand aufgeklärt werden kann. Du hast dann obwohl du im Recht bist ganz viele Probleme. Zudem ist das mim Vorläufigen Führerschein finde ich nicht wirklich genau definiert, also 100% kann ich dir auch nicht sagen ob du im Recht bist.

Allgemein würde ich dir abraten, da es auf jeden Fall zu Problemen führt, selbst wenn du im Recht bist.