Menschenwürdiges Leben und Menschliche Bedürfnisse?

1 Antwort

Dazu gehören das der Gesetzgeber nicht das Recht hat bei Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe den Betroffenen Steine in den Weg zu legen. Denn das sind reine sogenannte Persönlichkeitsrechte. Außerdem besteht die Maßgabe, das vertretbare Arbeitsleistungen und Bedingungen in den Berufen gelten, weil das auf Dauer die Gesundheit der Beschäftigten betrifft.