Konstitutionalismus?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Konstitution (abgeleitet von lateinisch constitutio = Zusammenstellung, Einrichtung, Verfassung, Bestimmung, Anordnung) ist in politischem Zusammenhang eine Verfassung.

Konstitutionalismus bezeichnet:

a) eine Staatsform, bei der Rechte und Pflichten der Staatsgewalt und der Bürger(innen) in einer Verfassung festgelegt sind

b) eine Idee/Theorie/Lehre, die für eine solche konstitutionelle Staatsform eintritt

Wofür Konstitutionalismus inhaltlich genau steht, hat geschichtlich eine große Bandbreite.

Als geistig-politische Idee im 19. Jahrhundert hat Konstitutionalismus als Grundgedanken:

1) Beschränkung/Begrenzung der Herrschaft durch Bindung der Staatsgewalt/der Herrschenden/der Regierenden an eine Verfassung

2) Herrschaft des Rechts/Rechtsstaatlichkeit

Es geht darum, die staatliche öffentlichen Gewalt durch Rechtsnormen zu beschränken/begrenzen. Die politische Machtausübung soll nicht willkürlich, ohne Beschränkung durch eine Verfassung Geschehen. Eine Grundordnung soll einer beliebigen Verfügungsmacht der Herrschenden/Regierenden entzogen sein. Konstitutionalismus kann sowohl für eine an eine Verfassung gebundene Monarchie (konstitutionelle Monarchie) als auch für eine Republik eintreten.

Geschichtlich ging es in vielen Staaten um eine Beschränkung/Begrenzung der Macht der Monarchen. Dabei kam es zu Verbindungen von monarchischen Prinzip und Volkssouveränität, indem der Monarch eine Stellung aus eigener Souveränität hatte, aber zugleich im Staat an eine Verfassung gebunden war und eine Parlament als gewählte Volksvertretung mehr oder weniger große Rechte hatte.

Wesensmerkmale des Konstitutionalismus sind:

  • Gestaltung der Übertragung und Ausübung der staatliche öffentlichen Gewalt durch eine Verfassung, von der die Herrschenden/Regierenden zum Handeln ermächtigt werden, aber zugleich ihre Befugnisse/Zuständigkeiten festgelegt und begrenzt werden
  • Grundrechte (Menschen- und Bürgerrechte) als Schutzrechte des Einzelnen gegen die Staatsgewalt und ihren möglichen Missbrauch
  • Beschränkung/Begrenzung der Ausübung von Staatsgewalt durch einen Grundsatz der Grundsatz der Gewaltenteilung (Aufteilung von Staatsgewalt auf verschiedenen Träger).
  • Verfassung als als höchstes Gesetz, allen anderen Rechtsvorschriften vorangehend

also so gut ich auch in Geschichte und Politik bin...davon hab ich noch nichts gehört...


Rosalielove200 
Fragesteller
 29.08.2020, 17:30

Ich leider auch nicht :( Trotzdem Danke

0