Kiffen bei adhs?

2 Antworten

ADHS mit Cannabis behandeln kann funktionieren, aber dann mit Microdosing. Dabei werden immer nur winzige Mengen, und auch nur von der richtigen Sorte (zum Beisp. Bedrocan/Jack Herer) in einem Vaporizer verdampft, aber einen Arzt zu finden der es verschreibt ist leider nicht so einfach. Außerdem ist fraglich, ob dein Freund sich mit Microdosing begnügen würde, oder sich den Monatsvorrat gemütlich an einem Abend reinquarzt. Business as usual sozusagen ;)

Er kann sein ADHS und die Stimmungsschwankungen besser mit Medikamenten, zum Beispiel Elvanse in den Griff kriegen. Vorteile gegenüber Cannabis sind die Wirkzeit von bis zu 13 Stunden, es wird von der Kasse übernommen und es droht kein Führerscheinverlust, wenn er angehalten wird!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

https://www.leafly.de/cannabis-medizin-bei-adhs-ads/

Als ADHS-Betroffene/r kann man wählen zwischen

Leiden ohne Medikation
Lindern mit Cannabis
Lindern (aber gesundheitliche Risiken in Kauf nehmen) durch RITALIN (o.Ä.)


Sanja2  03.11.2019, 10:49

das ist ein Quatsch! medizinisches Cannabis bekommt man nicht so einfach, da hat man keine Wahl. Und einfach Gras illegal erwerben ist was ganz anderes, denn da ist vollkommen unklar welche Dosis man bekommt, gerade damit setzt man sich hohen Risiken aus.

Gut eingestelltes Ritalin dagegen hat keine Nebenwirkungen.

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aXXLJ  03.11.2019, 11:00
@Sanja2

Medizinisches Gras bekommen ADS/ADHS-Patienten auf Rezept verschrieben, wenn der Arzt aufgeklärt genug ist, Nutzen und Risiken von Cannabis gegenüber Ritalin bzw. Medikinet abzuwägen und dafür gesundheitsrelevante Kriterien wie etwa Schlaf(losigkeit), Appetit(losigkeit) und Abhängigekeits-Entwicklungs-Wahrscheinlichkeit zur Beurteilung heranzieht.

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Sanja2  03.11.2019, 12:26
@aXXLJ

medizinisches Cannabis zu erhalten hat eine extrem hohe Hürde. Dazu müssen andere Therapiemaßnahmen nachweislich gescheitert sein. Dazu reicht nicht einfach mal nur ein paar Kriterien abzuwägen.

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aXXLJ  03.11.2019, 16:59
@Sanja2

Du musst mir nichts über "hohe Hürden" erzählen. Ich bin seit rund 22 Jahren aktives Mitglied in der ACM, Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.

>> Der behandelnde Arzt darf eine Cannabis-Verordnung ausstellen, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und andere Medikamente nicht zur Verfügung stehen oder diese nicht eingesetzt werden können – beispielsweise, wenn sie beim Patienten starke Nebenwirkungen hervorrufen. Bedingung für eine Behandlung mit einem Cannabis-Arzneimittel ist, dass es nach Einschätzung des Mediziners eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf hat oder dessen Symptome lindert.

Die Entscheidung über die Cannabis-Verordnung liegt in den Händen der Ärzteschaft – ohne eine Indikationsbeschränkung. Das bedeutet, im Cannabis-Gesetz ist nicht festgelegt, bei welchen Krankheiten Cannabisprodukte verschrieben werden dürfen und bei welchen nicht. Wann eine Behandlung mit Cannabinoiden sinnvoll und Erfolg versprechend ist, liegt allein im Ermessen und in der Verantwortung der behandelnden Ärzte – damit besitzen sie die Therapiehoheit. <<

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Sanja2  03.11.2019, 19:03
@aXXLJ

ja, Therapiehoheit hat der Arzt, aber er hat die Bedingungen einzuhalten. Und diese hast du oben recht gut zitiert. Dies ist bei ADHS höchstens in Ausnahmefällen alles gegeben: schwerwiegende Erkrankung, andere Medis stehen nicht zur Verfügung oder können nicht eingesetzt werden. Alleine die Einschätzung es könnte einen positiven Verlauf haben reicht eben nicht aus.

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aXXLJ  04.11.2019, 07:49
@Sanja2

Die bloße Einschätzung des Arztes reicht schon dann aus, wenn der Patient seine Rezepte privat bezahlt.

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aXXLJ  06.11.2019, 08:06
@Sanja2

Ich kenne den Artikel.
Über die Jahre wird man als an Cannabismedizin Interessierter feststellen, dass sich solche Studien abwechseln mit Studien, die Gegenteiliges behaupten.
Wichtig ist in dem Zusammenhang auch immer zu wissen, wer solche Studien finanziert.
Im Falle der genannten Metastudie halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass die Finanziers bei Herstellern pharmazeutischer Mitteln zu finden sind. Es geht schließlich um Märkte mit Milliardenumsätzen.

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