Kann ich das Erbe noch ausschlagen?
Situation: Tante ist am 05.01.24 gestorbe
-ich wusste von nichts
-kein Kontakt zu allen, meine Mutter hat das Erbe ausgeschlagen
-das Nachlassgericht hat am 22.02. einen Brief an meine alte Adresse geschickt,
obwohl ich dort nicht gemeldet bin, sondern (normal) seit drei Jahren hier gemeldet bin
-Ende April (heute) haben sie den Brief an meine richtige Adresse geschickt
-was heißt das für die 6-Wochenfrist?
-dort steht ,,ab Testamentseröffnung", würde ich das wissen, wenn es schon eröffnet wäre?
-habe ich jetzt fremde Schulden geerbt, obwohl ich von nichts wusste?
2 Antworten
Hallo,
Irgendjemand der "ausgeschlagen" hat, hat bei der Abfrage der möglichen Erben dich genannt und deine alte Adresse angegeben.
Das Nachlassgericht geht dann den einfachsten Weg und sendet den Brief zu der angegebenen Adresse (alte Adresse) Weil Briefe von Behörden, Ämter & Gerichte nicht nachgesendet werden sondern mit Vermerk zur neuen Anschrift zurückgesandt werden (wenn möglich) , hat das Nachlassgericht dann deine neue Adresse und sendet dir diesen Brief erneut zu :)
Hast du jetzt regelmäßig Kontakt zu der Person, die dich als möglichen Erbe genannt hat, könnte das zu einige Probleme führen, auch was die 6 Wochen Frist anbelangt. Aber.... Kontakt hast du ja nicht, hast du geschrieben.
Bastel was gutes draus! :)
So oder so, schnell einen Termin machen beim für Dich zuständigen Gericht zwecks Ausschlagung.
Danke! Ich habe seit 14 Jahren weder zur Verstorbenen, noch zu meiner Mutter (die abgelehnt und anscheinend eine ca. 6 Jahre alte Adresse angegeben hat) Kontakt. Deine Antwort beruhigt mich ein bisschen :)
Die 6 wochen zählen ab dann wenn du offiziell vom Tod erfahren hast
na du hast es heute erst erfahren da dich der 1. Brief ja nicht erreicht hat...dann hast du jetzt 6 wochen zeit
Muss ich das irgendwie,,beweisen"? Es sind ja beides keine Einschreiben. Ich verstehe sowieso nicht, warum man das an eine 5 Jahre alte Adresse schickt, obwohl ich hier gemeldet bin.
Dieser Brief ist offiziell und wird so reichen, der erneute Versand wird ka beim Amt hinterlegt sein ...auf jeden fall direkt nen termin beim Amtsgericht machen u das Erbe ausschlagen,das gilt auch für eventuelle leibliche kinder
ps:Wir haben es damals 3 Monate nach nem Tod erfahren u es war gar kein Problem u sofort erledigt
Wenn ich das richtig verstehe muss ich mir also keine Sorgen machen, den ***** versehentlich geerbt zu haben?
Normalerweise solltest du raus sein, wie gesagt bei uns war es auch gar kein Problem...und wie gesagt, evtl kinder nicht vergessen
Ja, was heißt das? Sie schicken mir den Brief aus dem Februar mit einem Zettel dran ,,zur Kenntnis". Gilt jetzt das Datum aus dem Februar oder das von heute?