Ist Nachsitzen erlaubt wegen vergessener Hausaufgaben?!?
Hallo zusammen. In meine Klasse geht ein Junge, der sich letztens mit dem Deutschlehrer übers Nachsitzen gestritten hat. Darauf hin hat seine Mutter eine Entschuldigung geschrieben: "Nachsitzen ist nur dann erlaubt, wenn Unterricht versäumt wurde, nicht gemachte Hausaufgaben zählen nicht dazu". Was haltet ihr davon??
7 Antworten
Nachsitzen ist eine Erziehungsmaßnahme und kein Nachholen versäumter Schulzeit wegen Krankheit etc. DAS wäre nämlich nicht erlaubt.
Das sehen Eltern aber oft anders. Die sehen nur, daß der böse Lehrer dem Engelchen böses tut. Egal wie dämlich die Bratze ist und wie unfähig zu allem außer anderen Übles zu tun.
Kommt aufs Bundesland an. In einigen Bundesländern ist das verhalten der Mutter völlig legitim, vor allem wenn dort Schüler so wieso nur mit Einverständnis der Eltern nachsitzen dürfen.
vor allem wenn die Lehrer nur mit Einverständnis der Eltern Hausaufgaben aufgeben und Noten verteilen dürfen...
Nachsitzen ist gerade in diesem Fall erlaubt, denn es dient dazu, versäumten Stoff nachzuholen. Ober der versäumt wurde, weil jemand während des Unterrichts nicht aufgepasst oder weil er die Hausaufgabe nie gemacht hat, ist dabei vollkommen irrelevant.
Das wirklich Erschütternde ist die Haltung der Mutter: Der Sohnemann macht nie die Hausaufgabe, aber das ist ihr egal. Doch wenn der Lehrer deswegen Konsequenzen folgen lässt, wird sie plötzlich aktiv. Es ist wirklich schade, dass es nicht "legitim" ist, solche Eltern nachsitzen zu lassen. Nötig hätten sie es offensichtlich.
du hast ja so recht: aber in österreich ist das nachholen versäumter unterrichtszeit
:)) evella
In By etwas offener: "bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht". Aber wer seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, kann sich folglich auch nicht hinreichend beteiligen. Abgesehen davon ist das wirklich das erste Mal, dass ich höre, dass Eltern ein Problem damit haben, dass der Lehrer es ahndet, wenn ein Schüler regelmäßig die Hausaufgaben nicht macht. Kapiert diese Mutter denn wirklich nicht den Zweck von Hausaufgaben?
Eigentlich nicht :)
Der § 53 Abs. 2 SchulG sieht vor, dass die Lehrer als sogenannte „Erzieherische Maßnahme“ den Schüler den Stoff des verpassten Unterrichts unter Aufsicht nacharbeiten lassen dürfen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler selbst für den verpassten Unterricht verantwortlich ist. Vergessene Hausaufgaben o.ä. Erfüllen diese Voraussetzung allerdings nicht. Auf jeden Fall ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. man darf nicht eine Schulstunde Nachsitzen, weil man 15 Minuten Unterricht verpasst hat.
schon richtig: Nachsitzen an sich ist nicht erlaubt, außer um versäumten Unterricht nachzuholen. Es gibt aber für den Lehrer die Möglichkeit, das anders zu formulieren: "Gelegenheit, die Hausaufgaben in der Schule nachzuholen" oder sowas. Da darf dann auch keine Zeit vorgegeben werden, sondern nur die Aufgaben. Und wenn der Schüler die schnell erledigt hat, kann er schneller wieder gehen.
Ist so etwas vielleicht in euer Schulordnung geregelt?
Tatsächlich ist Nachsitzen als Erziehungsmaßnahme so nicht erlaubt. Also es darf nicht Nachsitzen heißen. Es muß einen "sinnvollen" Grund für den über den Stundenplan hinaus stattfindenden Schulaufenthalt geben. Z.B. Nacharbeiten der Hausaufgaben oder "Hausaufgabenhilfe"