Ist es in Naturschutzgebieten erlaubt mit einem Hund OHNE Leine spazieren zu gehen?

6 Antworten

Hallo! Im Gesetzestext sind Bundeseinheitlich keine allgemeinen Anleinpflichten verankert, du kannst deinen Hund also, sofern dies in deinem Bundesland nicht anders geregelt ist und dein Hund keiner Anleinpflicht/Maulkorbpflicht aufgrund seiner Rasse und/oder seines Verhaltens unterliegt, auch ohne Leine laufen lassen, sofern sich andere Personen dadurch nicht belästigt fühlen. (Vorrausgesetzt dies ist für das Naturschutzgebiet nicht explizit anders geregelt, da gibt es solche und solche!) Belästigt heißt hier nicht, dass es den Personen nicht gefallen muss, der Hund muss die Personen dann schon wirklich belästigen, ein kopfschüttelnder Rentner reicht da nicht als Grund.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen, wenn du noch Fragen haben solltest, dann kannst du diese gerne stellen.

Das hat gar nichts mit Naturschutzgebieten zu tun, denn du mußt deinen Hund überall in der Natur an der Leine haben. Es geht auch nicht darum ob man den Hund ansieht ob er Gehorsam ist denn das ist Lächerlich. Wie soll man das auch definieren, nach Art der Rasse ? loll

Hunde sind anzuleinen, denn laufen sie ohne Leine, und es passiert irgendwas, hat der Halter die Schuld zu tragen, und es greift auch keine Hundeversicherung mehr. Ich lasse unseren Hund auch ohne Leine laufen, da er selbst als Dackel zwar einen Jagdtrieb hat, diesen aber nicht auslebt. Dazu ist mir auch klar das im Falle einer dummen Situation, die Versicherung aussteigt.

Gruß Wolf


ich denke schon. Auch in einem Waldgebiet oder freiem Gelände "sollte" der Hund angeleint sein. Von einem Jaeger wurden wir schon darauf hingewiesen, dass er alle freilaufenden Hunde erschiessen kann u. darf. Wie es gesetzlich mit einer generellen Leinenpflicht aussieht, da bin ich mir nicht so sicher. Wir lassen unseren auf Feldwegen schon auch mal frei laufen. Wenn nur Acker drumrum ist, dann wird auch keiner meckern.

Also im Naturschutzgebiet ist automatisch Leinenzwang denn dort gibt es oft Niederbrüter oder Wasservögel und selbst wenn der Hund nicht jagen tut bzw. abrufbar ist fühlen sich diese Tiere durch frei herumlaufende Hunde gestört. Ich habe mit unseren Jäger gesprochen (wir haben den Hund beim ausreiten mit dabei) der Hund darf freilaufen auch im Wald bis ca. 30 m und er muss abrufbar sein. Ebenso muss die Steuermarke sichtbar sein. Ein Jäger sieht denke ich sehr wohl ob ein freilaufender Hund einen Jagdtrieb hat und ob er eine gute Grunderziehung hat.


Fabienne949 
Fragesteller
 20.07.2012, 09:27

mit den am Boden brütenden Vögeln....die werden ja wohl durch menschen eher gestört als durch HUNDE:::

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wen sie nicht jagd dan und hört ..dan sehe ich eig. keinen grund sie an die leine zu nehmen ...aber das ist ein naturschutzgebit und da sollte man sie schon an die leine nehmen ... aber sonst kan du sie ja frei machen ...