Islam und Frauen?

3 Antworten

Zum Thema Bedecken etc:

Der Prophet sws hat gesagt (sinngemäß): "Die größte Fitnah die ich nach mir hinterlasse ist die Frau". Wenn Frauen "erregend" gekleidet sind, gut riechen etc dann fehlt wenig dass der Mann seinen Gelüsten folgt und die beiden sich nahe kommen.

Allah sagt aber in Sure 17 Vers 32: "Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiß, sie ist etwas Abscheuliches - und wie böse ist der Weg."

Allah sagt nicht "begeht keine Unzucht" sonder "nähert euch nicht der Unzucht". Unzucht (arab. Zina) ist unehelicher Geschlechtsverkehr. Das heißt, dass alles was zur Zina führt zu unterlassen ist, wie Beziehungen, Berührungen, usw. Und zum Schutze dessen sind die Frauen dazu verpflichtet sich zu bedecken, nicht reizend zu kleiden, kein Parfüm zu tragen etc. (Außer es ist ihr Ehemann, aber ich rede von fremden Männern). Und der Mann ist verpflichtet seine Blicke zu senken. Damit beide nicht in die Verlegenheit fallen. So wie Allah in Sure 24 Vers 30-31 sagt.

Zum Thema heiraten:

Die Frau darf keinen nicht-Muslim heiraten, weil meistens der Mann der Kopf der Familie ist und wenn er eine andere Religion hat, dann ist die Fitnah groß, dass die Frau ihren Glauben verlässt. Männer hingegen dürfen Muslima und die Frauen der Ahlul-Kitab heiraten, dass heißt Christinnen und Jüdinnen. Bei allen dreien gilt aber, dass sie keusch sein müssen, d.h. keinen unerlaubten Geschlechtsverkehr gehabt haben dürfen. Wenn doch, muss die Muslima aufrichtig bereuen und es muss eine Monatsperiode vergehen, in der beide von einander getrennt sind. Erst dann dürfen sie heiraten. Die von Ahlul-Kitab hingehen müssen den Islam annehmen.

Und Allah weiß es am besten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam sowie zahlreiche Unterrichte

PaulDelvaux  23.03.2022, 21:03

Eine Religion, die die Liebe verteufelt, ist des Teufels!

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Du hast leider recht.

Es wäre toll, wenn der Schleier und andere Bekleidungsvorschriften Muslimas wirklich schützen würde.

Doch die Medienmitteilungen zeigen, dass dem eben nicht so ist. Egal ob Ägypten, Iran oder ein anderes mehrheitlich islamisches Land, Frauen beklagen sich über sexuelle Belästigung.

Als Zeugen sind Frauen nur halb soviel wert wie Männer, denn es steht geschrieben: „ . . . und nehmt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind - (zwei Frauen), damit (für den Fall,) dass die eine von ihnen irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere. (Sure 2 (Al-Bakara), Vers 282). Das gleiche Prinzip zeigt sich im Erbrecht: „ . . . Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts . . .“ (Sure 4 (An-Nisa), Vers 12). „Der Mann bekommt soviel wie der Anteil von zwei Frauen.“ (Sure 4, 176)