Islam Umgang mit Leid,Tod,Krankheiten & Trauer?

3 Antworten

Suizid ist verboten. Sich den Tod wünschen wegen unerträglicher Schmerzen ebenso.

Der Tod steht unausweichlich am Ende jedes menschlichen Lebens, der Todestag ist von Gott beschlossen worden. Vier Arten, den Tod zu erleiden, sind voneinander zu unterscheiden und werden aus Sicht des Islam unterschiedlich beurteilt.

Trauer ist im Islam erlaubt, soll aber nach Meinung der Theologen gefasst und beherrscht, nicht überlaut und hysterisch geäußert werden. Schwarz ist keine Trauerfarbe im Islam. Grundsätzlich gilt auch in dieser Verlustsituation dasselbe wie für andere einschneidende Ereignisse (wie z. B. eine Geburt), nämlich, dass Nachbarn und Verwandte Hilfe und Beistand leisten und die Trauernden nicht alleine lassen, ja, für die erste Zeit ihre Versorgung übernehmen.

Die Familie, zu der der Tote gehörte, ist nun für drei Tage ein Trauerhaus, eine Witwe darf vier Monate und zehn Tage um ihren Mann trauern. Nach einer bestimmten Frist, etwa 40 Tagen nach dem Tod oder nochmals nach Ablauf eines Jahres wird ein Totenmahl für Verwandte und Nahestehende gehalten, an dem in jedem Fall eine größere Gemeinschaft, sogar das ganze Dorf teilnimmt

Tote werden Richtung Mekka beerdigt, in einem Tuch. Särge sind nicht gebräuchlich.