In welcher Zeit darf man Bäume beschneiden?

6 Antworten

Die Zierkirsche gehört zum Steinobst, welches optimalerweise nach dem Abernten der Früchte ( Zierkirschen wird man natürlich nicht ernten ) geschnitten werden sollte- das wäre so ca. Mitte bis Ende Juli. Dem stehen aber jeweils Baumschutzsatzungen von Städten und Gemeinden entgegen, wonach der Baumschnitt ab dem Zeitpunkt des Laubfalls bis Ende März gestattet wird. Ob der Baum in die Baumschutzsatzung fällt, hängt vom Stammumfang ab - ab einem gewissen Umfang ( hier bei uns wären das z.B. 80 cm ) muss auch für einen Kronenschnitt eine Genehmigung beantragt werden. Das ist sicherlich örtlich sehr unterschiedlich, daher bitte bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nachfragen auch bezüglich des wie oben beschriebenen optimalen Zeitpunkt für den Rückschnitt.


maneuste 
Fragesteller
 04.09.2012, 13:38

Herzlichen Dank, das war wirklich sehr hilfreich. Ich denke, wir werden uns denn wohl zu erst bei der Gemeinde erkundigen bevor wir loslegen. LG

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broudsubn  04.09.2012, 22:11
@maneuste

Das Auslichten, verjüngen und die Krone etwas kappen , hat nichts mit der Baumschutzverordnung oder Richtlinien zu tun. Die Gemeinde schreibt auch nicht den Zeitpunkt vor.

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Oedelfaenger  05.09.2012, 09:51
@broudsubn

Das mag bei euch so sein, bei uns ist es wie oben beschrieben, daher lieber bezüglich der örtlichen Gegebenheiten informieren.

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Die Zierkirsche kannst du jetzt schneiden, da sie nicht mehr im vollem Saft steht, die Wunden sich aber trotzdem noch verschließen können. einen Feinschnitt kannst also jetzt vornehmen, ebenso das Auslichten. Die Krone würde ich im Februar oder März vornehmen, bevor der Baum wieder Saft bekommt, denn da haben Bakterien und Pilze fast keine Möglichkeit sich anzusiedeln, und wenn der Frost nicht mehr so streng ist, kann dieser die Wunde auch nicht aufreißen. Total auslichten würde ich ihn auch nicht, denn es ist ja kein Nutzobstgehölz.
Mfg Vlk`

Wenn es um die rechtliche Frage geht, ist das ganz einfach. Es gibt ein Naturschutzgesetz und ein Landschaftspflegegesetz. Für den Bürger werden diese Gesetze, den Baumschnitt betreffend, in vereinfachter Form als Baumsatzung zur Verfügung gestellt. Demnach ist das Beschneiden von Bäumen in der Zeit vom 28. Februar bis 1. Oktober verboten. Es gibt ausnahmen. Das sind zum Beispiel Obstgehölze. Und eigenartiger Weise legt das Deutsche Recht die Zierkirsche auch als solchen Obstbaum aus. Der Hintergrund dessen ist, daß Obstbäume früher eher dem Erwerb eines Obstbauern dienten. Dieser mußte das ganze Jahr über in der Lage sein, den Baum seinen Erwartungen gemäß zu schneiden. Davon abgesehen würde ich einen Konturschnitt empfehlen, bei dem einfach die Kontur der Krone nachgeschnitten wird. Ein Kappen ist extrem schädlich und daher auch verboten.

Hallo, das Thema steht zwar schon eine Weile still. aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand weiter helfen (um kein neues Thema eröffnen zu müssen). Auf dem Grundstück, dass ich dieses Jahr übernehmen werde stehen mehrere alte Weiden. Da sich allerdings seit Jahren niemand darum gekümmert hat, werd ich mich mal ans Werk machen.
Daher folgende Fragen:
Gilt das zeitliche Verbot für das Beschneiden (Krone, tot Äste entfernen, etc.) auch für Privatgrundstücke?
Kann ich ggf. die toten Äste schon jetzt entfernen?
Mir geht es darum die Arbeiten zeitlich einordnen und festlegen zu können, da es noch vieles mehr zu tun gibt.
Danke schon mal!

Eine heiß diskutierte Frage: Ich habe mich dieses Jahr damit beschäftigt: Es stimmt nicht - dass Baumschnitt von März bis Lauffall generell verboten ist - das gilt nur für Bäume und STräucher außerhalb von Siedlungsgebieten und in Siedlungen für Hecken und Gehölze (also Gehölze in Gehölzanlagen) und für alle Gehölze in denen tatsächlich gebrütet oder eigendlich allgemeiner ein bewohntes Nest ist! Und das ist in allen Bundesländern so. Das generelle Schnittverbot März bis September ist also eine Legende.

Deine Zierkirsche kannst du also beschneiden - wann du willst. Solange kein Nest drin ist.