Im handwerk ist ja meistens der Meister vorraussetzung aber wie kann ich das umgehen mit meinen fähigkeiten?

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Auszug existenzgründer.de:

Handwerksmeister Metall: Selbständigkeit als Metalbauer? Frage

Könnte ich mich mit dem Meistertitel „Handwerksmeister Metall" als Metallbauer selbständig machen und in der Handwerksrolle eintragen lassen?

Antwort

Der Metallbauer ist in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt und gehört somit zum Handwerk mit Meisterpflicht.

Wenn Sie eine Meisterprüfung im Bereich Handwerksmeister Metall nachweisen können oder eine Ausnahmebewilligung dafür haben, ein zulassungspflichtiges Handwerk auszuüben, können Sie mit dem betreffenden Handwerk in die Handwerksrolle Ihres Bezirks eingetragen werden.

Zur individuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handwerkskammer.

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entweder darfst du dich nicht als handwerklichen betrieb ausgeben, wo meisterpflicht besteht, oder du holst dir eine sonderbewilligung von der handwerkskammer..ich denke das 2. ist unmöglich oder zuviele auflagen.

das ganze privat als nebeneinkommen einen shop eröffnen wo du solche bestellungen machen könntest, wäre vllt etwas..müsstest aber dich schlau-lesen im netz wie und ob sowas geht..

und was ist dein problem einfach einen meistertitel nachzuholen?

damit hättest du weit mehr "türchen" in der Berufswelt und Auswahl offen..

Was ist die Meisterpflicht und warum wurde sie eingeführt?
Ein Meisterabschluss soll die Qualität der Arbeit sicherstellen und die Ausbildungsleistung fördern.
Die Meisterpflicht bezeichnet die gesetzliche Regelung, dass Sie sich in einem bestimmten Handwerk  nur mit einem Meistertitel selbstständig machen dürfen. Sie gilt jedoch nicht für alle Handwerksberufe, sondern vor allem in Branchen, in denen ein hohes Sicherheitsrisiko besteht, falls die Arbeit nicht fachgerecht ausgeführt wird (z. B. bei der Lebensmittelverarbeitung oder Elektroinstallation).
Die Meisterpflicht soll somit aus mangelnder Qualität resultierenden Gefahren vorbeugen und besteht darum insbesondere für Gewerke, bei deren Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter sowie für die Umwelt entstehen können.

Und der Metallbauer gehört zu den Berufen, die eine Meisterpflicht haben.

Umgehen kann man es wenn man:

1) einen Meister als technischen Betriebsleiter einstellt

2) einen alternativen Ersatz zum Meistertitel wie zum Beispiel einen Bachelor erwirbt

3) mindestens 6 Jahre, und davon 4 Jahre in leitender Position in diesem Job gearbeitet hat

4) man nachweislich über meisterähnliche Kenntnisse verfügt

5) 6 Jahre einen eigenen Betrieb geführt, oder als Betriebsleiter tätig gewesen ist.

Weitere Informationen sind in der Quelle zu finden.

Schau, dass du kein Handwerk, sondern ein Handel (mit eigener Produktion) bist. Wer Produkte katalogartig fertigen und verkaufen möchte, benötigt keine Ausbildung. Den Meister brauchst du nur dann, wenn es eine handwerkliche Tätigkeit ist und das ist in der Regel dann der Fall, wenn du dein Geld primär mit der Erfüllung individueller Kundenwünsche verdienst.

Die individuellen Fertigungen auf Wunsch musst du einfach ein wenig anders formulieren, ein wenig verstecken und eher als "auf Anregung eines Kunden habe ich Produkt X in meinen Produktkatalog aufgenommen (streng limitierte Edition: 1 Stück verfügbar)".

Kläre das aber unbedingt nochmal im Detail mit einem Anwalt ab.

Mit einem Konzessionsträger (Meister), der dann nur auf dem Papier steht. Kostet natürlich was.