Ich wurde bedroht?

9 Antworten

Folgendes: Das einzige Mittel wäre, einen Mahnbescheid zu beantragen. Gegen den kannst Du kannst Du in voller Höhe Widerspruch einlegen.

Dir kann da überhaupt nichts passieren, wenn die Forderung erfunden ist und dann machen die das auch nicht.

Im Übrigen würde kein seriöses Inkassobüro versuchen, die Zahlung mit einer Bedrohung zu erzwingen. Das ist nämlich Nötigung.

Vergiss die Spinner einfach.

geheim007b  02.05.2024, 13:57

Es ist keine Nötigung anzukündigen dass wenn die Rechnung nicht bezahlt wird man das ganze ggf. einklagt. Es kann halt Betrug sein wenn die Rechnung so nicht existiert.

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john4711  02.05.2024, 14:05
@geheim007b
Es ist keine Nötigung anzukündigen dass wenn die Rechnung nicht bezahlt wird man das ganze ggf. einklagt. Es kann halt Betrug sein wenn die Rechnung so nicht existiert.

Wenn derjenige, der den Anspruch geltend macht, weiß, dass der Anspruch nicht besteht, dann ist die Drohung mit einer Klage auch eine (versuchte) Nötigung, sogar eine (versuchte) Erpressung.

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asdundab  03.05.2024, 11:14
@john4711

Ich würde eher vertreten, daß ein zivilgerichtliches, somit rechtstaatliches, Vorgehen schon gar kein empfindliches Übel darstellen kann.

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john4711  03.05.2024, 12:57
@asdundab
Ich würde eher vertreten, daß ein zivilgerichtliches, somit rechtstaatliches, Vorgehen schon gar kein empfindliches Übel darstellen kann.

Weil es kein Übel ist oder weil das Übel nicht empfindlich ist?

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asdundab  03.05.2024, 13:21
@john4711

"empfindliches Übel" wird üblicherweise als ein zusammenhängender Begriff definiert.

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john4711  03.05.2024, 14:11
@asdundab
"empfindliches Übel" wird üblicherweise als ein zusammenhängender Begriff definiert.

Ich kenne jedenfalls genügend Leute, die eine Klage als empfindliches Übel sehen würden, weil sie Zeit, Geld und Nerven bei letztlich ungewissem Ausgang kostet, und die einen überschaubaren Betrag darum möglicherweise bezahlen würden, um sich das zu ersparen.

Letztlich geht ja auch derjenige, der mit einer Klage droht, davon aus, dass diese für den Adressaten ein empfindliches Übel darstellt. Denn wenn es das nicht täte, wäre die Drohung doch völlig untauglich.

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Du verwechselst drei Dinge: Gefühl, Umgangssprache und Rechtssystem.

Wenn dir jemand sagt, dass er Dich bei ausbleibender Zahlung vor Gericht bringt, ist das

  1. gefühlt bedrohlich
  2. umgangssprachlich eine Drohung
  3. strafrechtlich absolut nicht zu beanstanden

Zum Strafrecht: Eine Bedrohung im Sinne des §241 (https://dejure.org/gesetze/StGB/241.html) ist hier definitiv nicht erfüllt. Kurz gesagt muss das, was dir angedroht wird, verwerflich und rechtlich nicht zulässig sein. Ein (Mahn-)Gericht mit der Eintreibung einer offenen Forderung zu beauftragen ist aber rechtlich absolut zulässig und normal. Insofern ist die Äußerung Dir gegenüber bestenfalls als Ankündigung des nächsten Schritts zu verstehen.

Im übrigen kann man für eine Lüge niemanden anzeigen und den Tatbestand des Rufmords gibt es nicht. Üble Nachrede und Verleumdung (die gibt es widerum) kommen kurz gesagt aber auch nicht in Frage.

Fazit: Entspann Dich. Wenn Du die Forderung verursacht hast, dann zahl einfach. Wenn Du sie nicht verursacht hast, dann widerspreche der Forderung sachlich und schriftlich.

asdundab  03.05.2024, 10:43

Du vergisst in deiner Auflistung jedoch einen ggf. verwirklichten versuchten Betrug. Wenn ich weiß, daß ich keine Forderung gegen jemanden innehabe, ihm aber dennoch einfach eine Rechnung o.Ä. schicke stellt dies i.d.R. einen Betrugsversuch dar. Anders sieht es natürlich aus, wenn der Gläubiger die Forderung aus irgendeinem Grund selbst für berechtigt halten sollte, unabhäng davon, ob sie tatsächlich besteht oder nicht.

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Wenn du das Schreiben von denen für Betrug hälst kannst du deshalb bei der Polizei oder StA Anzeige erstatten. Was das bringt hängt stark von den näheren Umständen ab, vermutlich aber eher nichts, sonst hätte dieses Unternehmen schon gestern damit aufgehört.

Dies kostet dich aber auch nichts; du mußt nur möglichst genau schildern, was vorgefallen ist, und daß du dies für einen Betrugsversuch hälst.

"Ich möchte auch zum Psychologen und ein Gutachten holen da es mir sorgen gebracht hat eventuell auf Körperverletzung bzw. Schaden einklagen meint ihr ich hab irgendwie eine Chance ?"

Vermutlich verschwindend gering bis nicht existent.

Hellomehelp 
Fragesteller
 30.04.2024, 14:49

Hammer was dass für ein rechtsstaatliches System ist abzocken ohne ein Grund wird geduldet aber als Opfer hat man die arsch Karte wen man darauf reinfällt oder dadurch krank wird wird dies einfach akzeptiert ne ne da zweifelt man wirklich langsam an Deutschland ….

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asdundab  30.04.2024, 14:55
@Hellomehelp

Falls das so wäre wie du schilderst würde dies einen - strafbaren - versuchten Betrug darstellen. Gegen diesen würde auch vorgegangen werden, wenn der Täter mit angemessenem Aufwand zu ermitteln ist. Wenn solche Fake Schreiben massenhaft verschickt werden wissen sich die Täter aber i.d.R. gut zu verstecken.

"oder dadurch krank wird wird"

Das müßtest du eben nachweisen können (zumal das in einem solchen Falle schon äußerst unwahrscheinlich ist), dann würdest du tatsächlich entstandene Schäden auch ersetzt bekommen. Natürlich mußt du auch hierfür ersteinmal wissen, wer der Verursacher ist.

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Ja mir droht seit 3 Jahren ein Inkassounternehmen. Die Forderung ist auch berechtigt, ich zahle aber nur zum Spass nicht. Ich hoffe wirklich dass ich endlich beklagt werde, aber die tun das einfach nicht. Es geht nur um ein paar Euro.

spare Dir die Mühe. Solche Briefe und Mails werden jeden Tag tausendfach in Deutschland versendet.

Hellomehelp 
Fragesteller
 30.04.2024, 14:38

Ich möchte diese Firma mit deren eigenen Mitteln schlagen kenne ein guten Psychologen der mir alles aufschreibt

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asdundab  30.04.2024, 14:48
@Hellomehelp

Im Zweifel würde in Gericht über den Schaden Beweis erheben, da bringt dir dein Gefälligkeitsattest wenig bis eine Anzeige wegen versuchtem Prozeßbetrugs.

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Hellomehelp 
Fragesteller
 30.04.2024, 14:51
@asdundab

Hammer was dass für ein rechtsstaatliches System ist abzocken ohne ein Grund wird geduldet aber als Opfer hat man die arsch Karte wen man darauf reinfällt oder dadurch krank wird wird dies einfach akzeptiert ne ne da zweifelt man wirklich langsam an Deutschland ….und die Pharmaindustrie verdient sich danach dumm und dämlich daran und lacht sich noch dämonisch ein ab

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geheim007b  02.05.2024, 13:59
@Hellomehelp
Ich möchte diese Firma mit deren eigenen Mitteln schlagen

Dann tu das... nennt sich negative Feststellungsklage. Gib ihnen eine Woche zeit ihre Forderung zurückzunehmen oder Klage einzureichen, ansonsten reichst DU eine negative Feststellungsklage gegen die ein.

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