ich möchte meinen Enkel zu mir nehmen. was kann ich an geld beantragen

5 Antworten

Du kannst mit Einwilligung des Sorgeberechtigten (also ich nehme mal an, die kindsmutter hat das Sorgerecht) natürlich sofort deinen Enkel zu dir holen. Die Kindseltern müssen dann für den Unterhalt aufkommen, wenn du nicht darauf verzichten möchtest. Ich geh aber davon aus, dass deine Tochter alleinerziehend ist und vom Kindsvater keinen Unterhalt für ihren Sohn bekommt, stattdessen Unterhaltsvorschuss (wie alt ist der Junge überhaupt)?. Richtig?

Selbstverständlichkeiten steht dir auch das Kindergeld zu.

Was dir nicht zusteht, wenn das Jugendamt keine Notwendigkeit für eine Fremdunterbringung sieht: Pflegegeld nach SGB VIII, also das was Pflegeeltern bekommen.

Du kannst ja auch versuchen, Wohngeld zu beantragen.


jenny9989 
Fragesteller
 27.06.2014, 20:06

Sie ist alleinerziehend und arbeitslos. Der junge ist 11. Unterhaltsvorschuss gab es vom JA, da es Probleme mit seinem vater gab.

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Wenn die Mutter als Sorgeberechtigte einverstanden ist, dann kann das Kind natürlich auch bei der Oma Leben. Damit hat das JA erstmal gar nichts zu tun (es sei denn die Tochter ist minderjährig oder sonst schon in Betreuung durchs JA). An Geld gibt es Kindergeld und Unterhalt beider Eltern, wenn die nicht zahlen können Unterhaltsvorschuss vom JA. Allerdings weiß ich nicht ob sie für die Tochter den Unterhalt vorschießen wenn sie kein Einkommen hat. Im übrigen gibt es die Familienhilfe an sich recht schnell. Durch den Umzug zur Oma wird sich nicht viel auf Dauer verbessern. Ich würde nochmal zum JA gehen wegen der Familienhilfe.


jenny9989 
Fragesteller
 27.06.2014, 20:10

Die ehemalige JA zuständige fand die idee Super, da es schon eine Weile bei ihnen nicht funktioniert. Er selber äußerte sich, dass er gern in meine Nähe ziehen würde, aber aufgrund der Arbeit von ihren freund (nicht der kindesvater) geht dies nicht und für mich ist ein Umzug auch nicht möglich

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Als erstes steht dir dann das Kindergeld in Höhe von 184€ zu. Das kann dir deine Tochter auch so überweisen.

Je nach dem, wie du wohnst, kannst du auch Wohngeld beantragen.

Aber dadurch, dass das Kind nun bei dir wohnt, wird die Beziehung zur leiblichen Mutter auch nicht besser und die Probleme verschwinden auch nicht. Es muss an der Ursache gearbeitet werden und nicht an die Symptomen.

Ich weiß nicht. wie alt deine Tochter und dein Enkel sind aber pubertäre Probleme gibt es in jeder Familie!

An was für Gelder hast DU denn gedacht?


artemis77  27.06.2014, 13:44

na und der unterhalt von beiden eltern-teilen für das kind!

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XXungerechtXX  27.06.2014, 13:48
@artemis77

Wenn sie freiwillig zahlen....sicher...aber vom Vater war hier nicht die Rede...

Mag sein, dass ich Vorurteile habe...aber meine Gedanken gehen da in eine bestimmte Richtung. Und dann ist es nicht so einfach an das Geld zu kommen.

Ohne Jugendamt wird das alles nichts!

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artemis77  27.06.2014, 13:54
@XXungerechtXX

aber das jungendamt leistet doch unterhaltsvorschuss, wenn der getrennt-lebende vater nicht zahlen sollte. und wenn das kind nicht bei der mutter lebt und dort auch keine kosten verursacht, sollte die mutter den unterhalt bitteschön an die großeltern abdrücken. der kindesunterhalt ist fürs kind und nicht für die eltern!

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XXungerechtXX  27.06.2014, 14:02
@artemis77

Sollte, könnte, hätte.....Sollte nicht auch eine Mutter für ihr Kind da sein und könnte eine Mutter nicht für ihr Kind sorgen und hätte sie nicht eine Verantwortung....dann müsste sich Oma nicht kümmern!

Weiß irgend jemand hier etwas genaues? Nöö! Gibt ja auch keine weiteren antworten auf Verständnisfragen!

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jenny9989 
Fragesteller
 27.06.2014, 20:14

Also die ehemalige JA mitarbeiterin fand die idee Super, da der Kontakt zu mir sehr innig ist. Und der Abstand würde ihnen gut tun. Und nachdem er von den Besuchen von mir zurück kam, war alles gut. Jedoch fing es nach kurzer zeit wieder an. Und die mutter also meine Tochter sieht es als letzt Chance, würde ich ihn nicht nehmen würde er ins heim gehen.

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jenny9989 
Fragesteller
 27.06.2014, 20:14

Also die ehemalige JA mitarbeiterin fand die idee Super, da der Kontakt zu mir sehr innig ist. Und der Abstand würde ihnen gut tun. Und nachdem er von den Besuchen von mir zurück kam, war alles gut. Jedoch fing es nach kurzer zeit wieder an. Und die mutter also meine Tochter sieht es als letzt Chance, würde ich ihn nicht nehmen würde er ins heim gehen.

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XXungerechtXX  28.06.2014, 09:30
@jenny9989

Nach allen Informationen, die du nun gebracht hast, stellt sich das Ganze so dar:

Deine Tochter hat einen Sohn (um den es geht) und eine Tochter. Sie ist arbeitslos, bezieht H4 und ist Alleinerziehend. Sie Bekommt Unterhaltsvorschuß.

So, nun dann zu dem, was ein Problem werden könnte, wenn das Jugendamt nicht involviert wird (bzw. umgangen wird)....

Deiner Tochter steht eine größere Wohnung zu, wenn sie 2 Kinder hat. Sollte ein Kind "wegfallen", muss darüber das Amt informiert werden. Wenn deine Tochter mitspielt (und ihr wollt das Risiko eingehen) kann der Junge natürlich zu dir. Sie müsste dann den HarztIV-Satz für das Kind und den Unterhaltsvorschuß, sowie das Kindergeld an dich überweisen.

Da mit 12 Jahren Schluß ist mit Unterhaltsvorschuß, wird deine Tochter den Erzeuger auf Unterhalt verklagen müssen. Das sollte dann auch zeitnah geschehen.

Trotzdem solltet ihr euch besser mit dem Jugendamt auf eine Stufe stellen, damit ihr eine Familienhilfe bekommt, denn es ist ja nicht damit getan, das Kind der Mutter zu entfremden, damit er es bei dir gut hat....Kinder gehören zu ihren Eltern (Mutter/Vater). Und deine Tochter muss lernen das Erziehung wichtig ist und das man nicht einfach Kinder in Heime steckt, wenn es mal nicht so klappt, wie man sich das vorstellt.

Deine Hilfe sollte sich darauf beziehen, ihr beizustehen und sie zu unterstützen und nicht ihr alle Schwierigkeiten abzunehmen....das hast du wohl in der Vergangenheit zu oft gemacht...deshalb hat auch sie nun diese Schwierigkeiten!

Sorry, sind Vermutungen (die Sache, die deine Tochter betreffen) aber auch Erfahrungen.

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Also er ist 11. Sie ist alleinerziehend mit einer weiteren Tochter. Unterhalt gabs von JA und sie ist arbeitslos.

Wenn das Jugendamt keine Notwendigkeit sieht, nichts. Ok, ihr könntet einen Antrag beim Familiengericht stellen. Aber auch das wird das Jugendamt beteiligen.