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Also, ich seh das so: Wenn das Grundstück deins ist, dann wärs nicht verboten, wenn das Grundstück keinen besonderen Einschränkungen unterliegt.

Wenn der Kiesel aber dein Grundstück verlässt ist jeglicher Schaden den er verursacht Sachbeschädigung, wenn er öffentliche Wege kreuzt oder gar Personenschäden verursacht dann hast diverse, sehr kostspielige Probleme.

Wenn das Grundstück NICHT dir gehört, dann vergiss es, da kannst dich mit so einem Blödsinn noch schneller um deine Existenz bringen.

Du kannst nie sicher sein, ob nicht doch jemand oder ein Tier gefährdet wird.

Könnte vor Gericht enden.

Ich sehe da mindestens eine Sachbeschädigung und Schadensregulierung im kleinen 4-stelligen Bereich!