Habe gestern eine PKW Privat Verkauft ohne TÜV, Kunde möchte nun den PKW zurückgeben. Geht das?
Habe gestern einen PKW Privat Verkauft ohne TÜV, dies wurde im Vertrag festgehalten! Nun möchte der Kunde vom Vetrag zurück treten da er einen neuen TÜV machen wollte und der TÜV bemengelte die Vordere Bremse etwas am Auspuff und etwas an der Spur des wagens! Aute bekamm keinen TÜV.
Muss ich dieses Auto zurück nehmen???
Bitte um eine gaaanz schnelle Antwort!
19 Antworten
Nein! Der Wagen hatte keinen TÜV und Du hast wohl auch nicht garantiert, dass er ohne Reparaturen neuen TÜV bekommt. Damit ist beim Privatverkauf die Messe gesungen! Schnell genug?
Genau, bueten! Und Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps... ;-)
Also, ich habe gemeinsam mit ihm eine Probefahrt gemacht und er selbst hatte nichts zu bemängeln. Außer als er gebremst hat, hat der wagen etwas nach links gezogen und da sagte er zu mir das es nicht schlimm wäre! Hat also vor dem Bezahlen und Unterschreiben des Vetrages von diesem mangel gewusst! Im Vetrag steht drinnen, unter dem Punkt TÜV/AU Fellig! Und es steht im Vetrag "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft!"
Er erzählte mir am Telefon, die Bremsscheiben wären am minimum. Also ich selbst habe beim Bremsen nichts gemerkt.
Na also, Du hast alles richtig gemacht! Lass den Käufer zicken, er kann Dir nix...
wenn du von priv. gekauft hast, wird das schwierig.
Mitdenken, BigKing... Das war die Antwort an den unzufriedenen Käufer! ;-)
Auch der private Verkäufer haftet nach der neuen Rechtslage zwei Jahre für den ordnungsgemäßen Zustand der Sache, die er verkauft. Im Unterschied zum Gebrauchtwaren-Händler kann er aber diese Haftung komplett ausschließen. Tobias Strömer, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, sagt: "Beim Kauf von Privat gilt erst einmal: Ist nichts besonderes vereinbart, dann haftet der Verkäufer zwei Jahre für die Ordnungsgemäßheit der Sache. Eine lange Zeit. Man sollte daher die Haftung ausschließen, und zwar schriftlich, im Kaufvertrag, beispielsweise mit den Worten gekauft wie besichtigt." Quelle aus http://www.daserste.de/ratgeber/recht_default.asp
Also immer Vertrag machen(und das am besten, mit einem vorgedruckten Verkaufsformular) z.B. von http://www.formblitz.at/
Nein du musst das Auto nicht zurücknehmen, ihr habt im Vertrag vermerkt das kein Tüv vorhanden ist und er hat den Vertrag unterschrieben. Fetig ist die Sache. Aber um den Kunden etwas entgegenzukommen kannst du ja paar reperaturen ubernehmen also günstige.
Kommt auf den Vertrag an. Steht da was von gekauft wie gesehen oder was von technischer Betriebsbereitschaft ausgeschlossen?
Im Vetrag steht drinnen, unter dem Punkt TÜV/AU Fellig! Und es steht im Vetrag "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft!"
vertrag ist vertrag