Grundlos gekündigt dürfen die das?

8 Antworten

Eine Kündigung wäre - nach deutschem Recht - nur dann zulässig, wenn du in einem Kleinbetrieb arbeitest. Dann unterleigt dein Arbeitsverhältnis nämlich nicht dem Kündigungsschutz. Was ein Kleinbetrieb ist, kannst du im Kündigungsschutzgesetz nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html

Ansonsten müsstest du umgehend eine Kündigungsschutzklage erheben und auf Aufhegung der Kündigung und Weiterzahlung deines Entgelts klagen.

Und deine Kündigung muss natürlich schriftlich erfolgt sein, sonst ist sie ja eh nicht gültig.

Bist du in der Probezeit, kann man ohne Angabe von Gründen kündigen


peterobm  28.10.2019, 09:03

Probezeit kann ausgeschlossen werden:

obwohl ich fast 1Jahr ohne Krank sein etc gearbeitet habe.
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Nein, bei Kurzzeiterkrankungen nicht. Die Frage ist, ob das der Grund ist. Hört sich nicht so an.