Gewerbe nach Verkäufen anmelden?

2 Antworten

Ein paar Tage machen nichts. Mehr als 2 Wochen sollten es aber nicht sein.

Nope

Deine erste Amtshandlung sollte das Anmelden des Gewerbe sein gem GewO §14 musst dies nämlich mit dem ersten tätig werden schon tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

snuckel 
Fragesteller
 16.05.2024, 14:59

check danke

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