Gelten für Fußgänger dieselben Regeln wie für Autofahrer😡?
Hallo, gelten für Fußgänger eigentlich dieselben Regeln wie für Autofahrer?
Ich war eben mit unserm Hund beim Kiosk um eine Packung Chips zu holen und dann kam mir ein Fußgänger entgegen der vor mir links abgebogen ist. Wir sind fast ineinander gekracht. Weiß nicht was das war, vorallem er war viel weiter hinten aber ist schneller gelaufen und dann aufmal scharfe Kurve...
Gelten rechts vor links und linksabbieger müssen warten auch für Fußgänger oder dürfen die einfach herumlaufen wie die wollen? Man läuft doch auch zb auf der rechten Seite also müssten die anderen Regeln auch gelten...
6 Antworten
Natürlich, auch den Blinker nicht vergessen.
Falls man lahme Arme hat, kann man auch einen Fahrradhelm mit eingebauten Bl8nkern verwenden.
So wird der unglaublich gefährliche Fußgängerverkehr sicher. 🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Das regelt § 1 StVO.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Gelten für Fußgänger dieselben Regeln wie für Autofahrer😡?
Neulich in der Arbeit hat mich ein Kollege von rechts überholt und ist dann direkt nach links abgebogen, ohne zu blinken, und auch ohne Schulterblick. Bei der anschließenden Vollbremsung hat direkt das ABS gerattert. :D
Nee, im Ernst: Paragraph 1 regelt das schon ausreichend gut genug, damit es einigermaßen reibungslos klappt.
Das kommt auf die Regel an. Manche Regeln gelten für Fußgänger genauso wie für Kraftfahrzuegführer, das sind aber die wenigsten. Letztendlich gelten alle Regeln, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten, auch für Fußgänger.
Es gibt aber auch keine Pflicht zur Benutzung des Fußweges. Deshalb können Fußgänger theoretisch auch auf der Straße laufen, ausgenommen Autobahnen, Kraftstraßen. Ob das Sinn macht ist dann wieder eine andere Frage
Ein Paragraph der StVO, der auch für Fußgänger gilt wäre der §1:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wobei der Absatz eins hier nicht sanktioniert ist, sondern nur der Absatz 2!
Nein.