Geblitzt. Welche Strafe bekomme ich als Halter?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

....ist das schon häufiger passiert, wenn nein, dann wird dich das Amt kaum direkt zum Führen eines Fahrtenbuchs verdonnern, das bedeutet nämlich auch für die Behörden einiges an Aufwand.
In Deinem Fall liegt alles sogar noch mehr zu Deinem Vorteil;
Du hast ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil Du durch Deine Aussage Dich oder Verwandte belasten würdest.
Ganz abgesehen davon, dass aus dem Bild nicht deutlich erkennbar ist wer da gerade fährt.
Also den Anhörungsbogen mit Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht unausgefüllt zurückschicken.
Das hat zur Folge, dass, falls die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht deutlich zu hoch war, das Verfahren wegen "Verjährung" 3 Monate (und einen Tag) nach dem "Vorfall" eingestellt werden muss.

Du musst als Zeuge nur das angeben, was du weißt. Es würde also genügen, dass du die in Betracht kommenden Personen benennst. (Mal abgesehen davon, dass hier ggf. ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.)

Wieso bekomme ich also jetzt dafür eine Strafe und was kann ich machen?

Das ist keine Strafe. Es ist eine Maßnahme, um zu verhindern, dass du eine solche Ausrede (egal ob es jetzt eine ist oder nicht) beliebig oft verwenden kannst.

Und ja, letztlich bist du als Halter schon irgendwo in der Verantwortung, zu wissen, wer mit deinem Auto unterwegs ist. Dass du die Kosten für die Fahrtenbuchauflage zu tragen hast, resultiert aus deinen allgemeinen Pflichten als Fahrzeughalter.

Das Bild auf dem Anhörungsbogen ist mit Abstand nicht so gut, wie das Originalfoto. Schildere auf dem Anhörungsbogen genau das, was Du hier auch geschrieben hast, das Du dein Fahrzeug an mehrere Personen verleihst, und anhand der Qualität des Bildes und des Zeitraumes nicht genau sagen kannst, wer den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat. Evtl. schickt man dir jemanden vorbei mit dem Originalbild. Das ist meist der Fall, wenn Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen.


Maria7806 
Fragesteller
 30.11.2023, 20:20

Ja, werde ich versuchen. Ich verstehe aber nicht, wieso man mir kein richtiges Foto schickt, wo ich es auch sehen kann.

2

Du bekommst ja keine Strafe, sondern musst dafür sorgen, daß beim nächsten Mal klar ist, wer gefahren ist.


Maria7806 
Fragesteller
 30.11.2023, 18:11

Das sollte eigentlich das Foto zeigen. Tut es aber nicht.

2
Neugierig1971  30.11.2023, 18:12
@Maria7806

Und deswegen bist Du dann in Zukunft dafür verantwortlich, den Fahrer nennen zu können.

0
Neugierig1971  30.11.2023, 18:14
@Maria7806

Nein, deswegen musst Du ja auch keine Sttrafe bezahlen. Es geht nicht um schuld, es geht darum, daß Du nachweisen können musst, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt gefahren ist. Keine Strafe, keine Schuld. Nur eine Auflage.

0
Maria7806 
Fragesteller
 30.11.2023, 18:14
@Neugierig1971

Die mich als unschuldigen Geld kostet. Ist also doch eine Strafe.

2
Neugierig1971  30.11.2023, 18:15
@Maria7806

Ein Blatt Papier, wo man etwas draufschreibt, ist wohl kein finanzielles Desaster. Dafür kommt ja irgendwer ohne Strafe davon. Teil Dir doch die 5 Cent für das Blatt Papier mit denen, die sich das Auto regelmässig leihen.

0
Maria7806 
Fragesteller
 30.11.2023, 18:17
@Neugierig1971

Das Auto bekommt keiner mehr von denen. Die sagen alle das sie es nicht waren und einer lügt.

2
Neugierig1971  30.11.2023, 18:18
@Maria7806

Dann brauchst Du ja auch das Fahrtenbuch nicht mehr. Bei der nächsten Geschwindigkeitsübertretung ist dann ja klar, dass Du es warst.

0
Maria7806 
Fragesteller
 30.11.2023, 18:19
@Neugierig1971

Ach echt? Wenn ich sage, dass nur noch ich das Auto fahre, muss ich das Fahrtenbuch nicht führen?

2
Neugierig1971  30.11.2023, 18:21
@Maria7806

Keine Ahnung. Das musst Du dann mal mit der Stelle klären, die Dir das Fahrtenbuch vorschreiben will.

0
Maria7806 
Fragesteller
 30.11.2023, 18:22
@Neugierig1971

Ich glaube eher nicht, dass dies so funktioniert. Aber ich habe auch keine Lust, die Strafe selber zu bezahlen

2
Neugierig1971  30.11.2023, 18:24
@Maria7806

Ich würde es versuchen. Die Auflage des Fahrtenbuches ist in einem gewissen Rahmen Ermessensache und soll eigentlich gemacht werden, wenn der Halter nicht bei der Fahrersuche mithilft. Wenn Du deutlich machst, daß Du alle in Frage gekommen Fahrer gefragt hast und weil niemand es zugegeben hat, verleihst Du Dein Auto nicht, könnte das reichen.

Einen Versuch ist es wert. Kommt ja ein wenig darauf an, wie überzeugend Du das rüberbringst.

1
Maria7806 
Fragesteller
 30.11.2023, 18:26
@Neugierig1971

Ja, das ist eine gute Idee. Ich habe nur Angst, dass die Behörde denkt, dass ich nicht mithelfen will, obwohl sie ja selber sehen, dass man auf dem Foto kein Gesicht erkennen kann. Aber ich werde es versuchen. Hoffentlich geht das gut und dann kriegt keiner mehr mein Auto, wenn sie nicht ehrlich sind.

2
Neugierig1971  30.11.2023, 18:27
@Maria7806

Der Sachbearbeiter sieht doch selbst, daß das Foto zu schlecht geworden ist. Wenn er Dir glaubt, was Du erzählst, stehen die Chancen doch gut, daß er vom Fahrtenbuch absieht. Probier es einfach.

1

Das Bild ist nicht das Optimale. Wenn's darauf ankommt, haben die eins an der Hand, das wesentlich besser ist.

Redest Du Dich raus, bekommst Du das Fahrtenbuch als Auflage. Als Halter würde ich mir von der Familie nicht in dieser Art an's Bein pinkeln lassen. Nicht mehr rausrücken, die Karre oder abmelden. Fertig.


Maria7806 
Fragesteller
 30.11.2023, 20:01
Wenn's darauf ankommt, haben die eins an der Hand, das wesentlich besser ist.

Dann sollen sie mir das auch schicken. Das ist ja reine Schickane, mir das Bild was mir helfen würde vorzuenthalten und mich dann mit einen Fahrtenbuch abzustrafen, dass ich auf einen schwarzen Foto nichts erkenne. Was soll der Rotz?!

2
ZuumZuum  30.11.2023, 20:21
@Maria7806

Den Rotz hast Du gebaut, man verleiht sein Fahrzeug nicht, ohne sich zu merken, wer damit unterwegs war. Stell dir mal vor, ein Fußgänger wird über den Haufen gefahren, der Fahrer haut ab, was meinst Du an wen man sich als erstes hält? Schon mal den Ausdruck Sorgfaltspflicht gehört?

1
superseegers  30.11.2023, 23:50
@Maria7806

Solche Briefe schicken die täglich Dutzende, wenn nicht Hunderte raus. Spätestens der Richter wird dem Fahrer genau erklären, wo die Wurst wächst. Das ist nicht Schikane, sondern Rechtsstaat. Wenn 30 Leute eine Karre nutzen und alle schei**en auf die StVO, ist eben der Halter der Erste, der gefragt wird. Das nennt man Verantwortung. Und die hast Du, ohne jegliche Diskussion. Was meinst Du, warum die Karre ein Kennzeichen hat?

Nochmal, wenn die Mannschaft meint, Regeln gelten nur für andere, hast Du das Problem. Begreife, dass andere machen, was sie wollen und Du die Post bekommst. Das musst Du mit denen klären und nicht auf Behörden schimpfen, die gesetzesemäß ihre Arbeit machen.

Deine Entscheidung, Beweismaterial ist da. Und ein Fahrtenbuch wird dazu beitragen, dass die Allgemeinheit sicherer lebt. Das ist keine Strafe.

Vielleicht hilft da ein Anwalt? Auf Dauer hilft nur, was ich in der Antwort schrieb. Aber was erkläre ich Dir die Welt, es ist ja nicht mein Lappen und auch nicht mein Fahrtenbuch.

0
Maria7806 
Fragesteller
 01.12.2023, 05:15
@superseegers
Beweismaterial ist da.

Nein, eben nicht, sonst wüsste ich wer der Fahrer war.....

2