Für so unordentliches miete erhöht und zahlen? Wahnsinn?

4 Antworten

Für die Erneuerung des Balkongeländers ist keine Mieterhöhung möglich.


Ricky90321 
Fragesteller
 20.05.2024, 11:05

Ok aber das steht im schreiben was wir bekommen haben. Es zählt mit. Was tun?

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Renick  20.05.2024, 11:22
@Ricky90321

Zum Anwalt oder zum Mieterverein gehen und das prüfen lassen. Nicht alles, was ein Vermieter verlangt, steht ihm auch zu und nicht alles würde er bei Gericht durch bringen. Man muss sich nicht alles gefallen lassen, aber man muss genauer schauen, wie es begründet wurde vom Vermieter.

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Eine Mieterhöhung ist nur bei einer Modernisierung zulässig. Modernisierung heißt, das es besser ist als der ursprüngliche Neuzustand. Instandsetzung ist keine Modernisierung und bei Mischformen ist der Instandhaltungsanteil ( also das was es gekostet hätte den Sollzustand wiederherzustellen) abzuziehen.

Beispiel: Alte Fenster werden durch Fenster mit einer besseren Wärmedämmung ersetzt. Waren die Alten Fenster noch in Ordnung und der Austausch erfolge nur für die bessere Dämmung, wäre das eine Modernisierung. Waren die Fenster defekt, sind die fiktiven Kosten für die Instandsetzung abzuziehen.

Was in Ihrem Beispiel modernisiert worden sein soll erschließt sich mir nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Was ist denn daran unordentlich?

Es sieht so aus, als dass es sich hier um ein Balkongeländer handelt, das vorher mit Latten geschlossen war und nun durch eine wetterfeste und dafür geeignete Verplattung neu gemacht wurde.

Dass die verbliebenen Löcher sich nicht gut beseitigen lassen, steht aus meiner Sicht außer Frage und solange dort nicht frischer Rost ansetzt, ist es in Ordnung.

Weisen Sie das Ansinnen des Vermieters mit der Begründung zurück, dass die Instandsetzung des Balkons keine Modernisierung ist, udn von daher nicht zur Mieterhöhung berechtigt.

Ist ein vorhandener Balkon stark beschädigt, dann wäre die Wiederherstellung, selbst durch Anbringung eines neuen Balkons, keine Modernisierung, sondern eine Instandsetzung.