Führerschein entzogen aufgrund überholter Geschwindigkeit?
Liebe GF Community,
mir wurde diesen Sonntag der Führerschein entzogen, weil ich mit mein Motorrad auf einer langen geraden Landstraße, wo in diesem Moment nichts los war, mal das Motorrad ausfahren ließ.
So wurde ich mit 159km/h auf einem Freilandgebiet anstatt der entsprechenden 100km/h angehalten.
Dass es nicht meine intellektuellste Entscheidung war, ist mir klar. Ich komme aus Österreich und laut der Polizei entscheidet die Folgen die Behörde.
Weiß aber jemand. ggf. aus Erfahrung was auch mich zukommen wird. Ich bin Probescheinbesitzer(hätte ihn mit 1.8.2024 nicht mehr) und habe meinen Schein seit nun fast 3 Jahren (L17). In dieser Zeit habe ich mir noch nie etwas zuschulden kommen lassen, keine Blitzerstrafen oder sonstigen Polizeikontakt da ich normalerweise auch mich an den entsprechenden Verkehrsrichtlinien halte..
Vielen Dank!
Lg
2 Antworten
Ich habe das Gefühl, dass hier der Polizist mit 59 km/h noch großzügig war. In Deutschland sind die Straffen für Verkehrsdelikt ohnehin schon sehr gering. Ich vermute mal auch, dass es nicht dass erste mal war das du zu schnell warst, bisher wurdest du nur nicht erwicht. 60 km/h zuviel ist schon sehr schnell.
Du behauptest:
habe meinen Schein seit nun fast 3 Jahren (L17).
Die L17-Ausbildung gibt es nur für die Führerscheinklasse B.
Ausbildungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Es gibt jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Straßen oder bestimmte Gebiete innerhalb Österreichs. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.
Was stimmt an deiner Geschichte nicht?
Ja in dem Sinne sollte das auf die Probezeit entsprechen. DIe A2 Klasse habe ich eben seit gut 2 1/2 Jahren dann. Eben seit ich 18 bin.