Führerschein entzogen aufgrund überholter Geschwindigkeit?

2 Antworten

Ich habe das Gefühl, dass hier der Polizist mit 59 km/h noch großzügig war. In Deutschland sind die Straffen für Verkehrsdelikt ohnehin schon sehr gering. Ich vermute mal auch, dass es nicht dass erste mal war das du zu schnell warst, bisher wurdest du nur nicht erwicht. 60 km/h zuviel ist schon sehr schnell.

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du behauptest:

habe meinen Schein seit nun fast 3 Jahren (L17).

Die L17-Ausbildung gibt es nur für die Führerscheinklasse B.

Ausbildungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Es gibt jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Straßen oder bestimmte Gebiete innerhalb Österreichs. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/fuehrerschein/1/2/Seite.040113.html

Was stimmt an deiner Geschichte nicht?


DenoAVR 
Fragesteller
 02.04.2024, 12:28

Ja in dem Sinne sollte das auf die Probezeit entsprechen. DIe A2 Klasse habe ich eben seit gut 2 1/2 Jahren dann. Eben seit ich 18 bin.

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