Fragen bezüglich Glücksspiel?

2 Antworten

So wie ich das Verstanden habe sind Online Casinos in Deutschland ja verboten.

Richtig, aber eben nur in Deutschland. Wenn der Sitz im Ausland ist (womit es keinen Unterschied macht, ob EU- oder nicht-EU-Ausland), kann man das nicht mit deutschem Recht verbieten.

Woran könnte es liegen, dass so wenig gegen Online Casinos getan wird?

Tja, wo kein Kläger, da kein Richter...

Findet ihr, dass Online Casinos die Spielsucht bei Menschen mehr fördert als Casinos?

Natürlich. Alles, was den sofortigen Spielkick fördert, ist sogar sehr suchtgefährdend. Und mit Online-Casinos steht dem Spieler/Spielsüchtigen das 'Objekt der Begierde' 24/7 zur freien Verfügung. Da nützt es auch nichts, wenn sich ein Spieler selbst auf die Sperrliste setzen lässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
So wie ich das Verstanden habe sind Online Casinos in Deutschland ja verboten.

Nur nach deutschem Recht (außer Schleswig-Holstein), nicht nach EU-Recht. Das deutsche Recht verstößt gegen EU-Vorgaben.

Woran könnte es liegen, dass so wenig gegen Online Casinos getan wird?

Daran, dass sie nach EU-Recht legal sind. Deutschland bekommt es seit Jahren nicht gebacken, ein EU-konformes Glücksspielrecht einzuführen, wodurch die deutschen Verbote de facto unwirksam sind.

Findet ihr, dass Online Casinos die Spielsucht bei Menschen mehr fördert als Casinos?

Naja, schauen wir uns doch mal die die Spielhallen in Deutschland an - die gelten nicht als Glücksspiel, dadurch gibt es dort absolut keinen Spielerschutz. Im Online-Casino kann ich mir wiederum wirksame Limits setzen oder mich ausschließen. Ist natürlich bei der Fülle an verschiedenen Casinos auch nicht unbedingt wirksam aber immerhin besser als das, was im "Offline-Bereich" in Deutschland passiert.


Zebulon361  07.07.2020, 09:31
schauen wir uns doch mal die die Spielhallen in Deutschland an - die gelten nicht als Glücksspiel, dadurch gibt es dort absolut keinen Spielerschutz.

Stimmt so nicht ganz. Die unterstehen auch dem GlüStV (Glücksspielstaatsvertrag), allerdings haben die 'Daddelautomaten'-Aufsteller Hintertürchen gefunden, die es ihnen erlaubt, mehr Automaten als vor dem GlüStV aufzustellen (Pro Eingang drei Automaten). Also werden mehr Eingänge erstellt.

Fazit: Wo kein Kläger, da kein Richter.

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