Fluglizenzen?
Ich besitze und fliege ein britisch zugelassenes Flugzeug in Deutschland (einmotoriger Kolbenmotor zu privaten Zwecken). Kann ich dieses Luftfahrzeug weiterhin unbegrenzt fliegen (also auch nach Frankreich und andere Länder) und auch in der EU die Wartung nach ESA durchführen lassen, so wie bisher auch?
3 Antworten
Anbei das Withdrawal Agreement. Da müsste es, wenn etwas geregelt ist, drin stehen: https://www.gov.uk/government/publications/new-withdrawal-agreement-and-political-declaration
Das ist leider alles, was ich auf den Seiten der UK-Regierung dazu gefunden haben. Aber das ist auch nicht das, was Du suchst: https://www.gov.uk/guidance/the-aerospace-sector-and-preparing-for-eu-exit
Hast Du es mal bei den britischen Aeroclubs versucht?
Über die Internetseite der britischen Regierung habe ich noch folgende Links gefunden:
Private and general aviationUK issued private pilot licences will remain valid for use on UK registered aircraft including for flights in the EU.
However, if the operator of the aircraft is resident or established in the EU, an EU licence may be required in some EU countries.
Learn more about Brexit and private pilots.
Frag am besten beim Luftfahrtbundesamt nach:
Telefon: +49 531 2355-5404.
Fax: +49 531 2355-5497 oder -5498
Telefonzeiten von 10 bis 12 Uhr
Aktuelle Infos zum Brexit und seine Folgen für Verbraucher, findest Du auf unserer Webseite: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/
Leider weiß das LBA auch nicht weiter. Auch die EU-Kommission noch die EASA in Köln konnte mir nicht weiterhelfen. Jeder verweist auf den anderen. Man dreht sich im Kreis. Dabei wollte ich nur wissen, wie der "Deal" das Betreiben von G-Aircrafts regelt.