Filmzitate auf YouTube, Instagram, TikTok Co. legal?

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Gemäß Urheberrechtsgesetz §51:

1Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
3Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

Daher ist das an sich nicht ganz korrekt, ohne eigenes Werk drumherum einfach nur Ausschnitte aus einem Film hochzuladen.

Nun ist es aber so, dass es die Lizenzinhaber nicht wirklich interessiert, da sie das Ganze mehr als Werbung für ihren Film sehen, da das Teilen von Zitaten kein Ersatz für das Schauen eines Filmes ist, sondern bestenfalls mehr Lust auf ihn macht.

Und wo kein Kläger, da keine Straftat - oder so. (Disclaimer: Dieser Satz ist nicht richtig, Straftaten sind Straftaten, nur die Strafe tritt eben nicht ein, wenn keiner klagt und es wird keiner Klagen, da der Aufwand, welcher damit verbunden wäre, es einfach nicht wert wäre, etwas zu entfernen, was als Werbung fungiert könnte).

Tichuspieler  14.07.2023, 21:29

Zu Punkt 2: Es ist da ein wenig unglücklich formuliert und nicht so ganz richtig (wenngleich auch nicht ganz verkehrt). Man darf ein Zitat in einem Sprachwerk einbinden, sofern dieses Zitat eine wichtige Rolle im Sprachwerk spielt.

Wenn zum Beispiel in einem Roman der Prota eine Strophe aus einem Liebeslied singt, das Lied aber überhaupt nichts mit der Geschichte zu tun hat, kann es schon sein, dass hier nicht mehr das Zitatrecht gilt und jemand wegen Urheberschutzverletzung vor den Kadi gezerrt werden kann

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