Fall Daschner/Folter auf Moralität mit dem kategorischen Imperativ von Kant prüfen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Prinzip „Was Du nicht willst, das man Dir tu', das füg' auch keinem anderen zu!" wird auch Goldene Regel genannt und kann nicht mit dem Kategorischen Imperativ gleichgesetzt werden, den Immanuel Kant vertritt.

Es gibt zwar Ähnlichkeiten in einer gewissen Allgemeinheit und einem Grundsatz einer Gegenseitigkeit (Reziprozität). Aber es bestehen Unterschiede der Goldenen Regel zum kategorischen Imperativ:

  • geringere Allgemeinheit (bei der Goldenen Regel ist die Allgemeinheit beschränkt auf das Einnehmen einer Perspektive mit der eigenen Person als von der Handlung betroffen)
  • Grund der Pflichten fehlt (bei Kant geht es letztlich um ein Aufzeigen der Vernünftigkeit der Maxime)
  • bezieht sich auf das Tun, nicht den Grundsatz der Handlung (einander äußerlich ähnliche Taten können in ihrem Grundsatz anders sein; auf der Grundlage eines Tuns könnte mit der Goldenen Regel auch ein Verbrecher gegen einen ihn verurteilenden Richter argumentieren)
  • subjektive Neigungen/Vorlieben können Bedeutung bekommen, da nicht alle das Gleiche stört/nicht allen das Gleiche mißfällt/nicht allen das Gleiche etwas ausmacht (z. B. kann jemand eventuell nicht abgeneigt sein, Konflikte durch Schlägerei zu entscheiden), und daher keine Wirkungen in Richtung auf das wünschenswerte Verhalten zustandekommen

Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785; 2. Auflage 1786). Zweiter Abschnitt. Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten AA IV, 429/BA 66/67 stellt eine Zweck-an-sich-Formel des kategorischen Imperativs auf:
„Der praktische Imperativ wird also folgender sein: Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.

Kant unterscheidet sie ausdrücklich von der Goldenen Regel und hält diese für eine eingeschränkte Ableitung der Zweck-an-sich-Formel des kategorischen Imperativs.

Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785; 2. Auflage 1786). Zweiter Abschnitt. Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten. AA IV, 430/BA 68 Fußnote:  
„Man denke ja nicht, daß hier das triviale: quod tibi non vis fieri etc. zur Richtschnur oder Prinzip dienen könne. Denn es ist, obzwar mit verschiedenen Einschränkungen, nur aus jenem abgeleitet; es kann kein allgemeines Gesetz sein, denn es enthält nicht den Grund der Pflichten gegen sich selbst, nicht der Liebespflichten gegen andere (denn mancher würde es gerne eingehen, daß andere ihm nicht wohlthun sollen, wenn er es nur überhoben sein dürfte, ihnen Wohlthat zu erzeigen), endlich nicht der schuldigen Pflichten gegen einander; denn der Verbrecher würde aus diesem Grunde gegen seine strafenden Richter argumentiren, u. s. w..“

Anwendung von Kants Ethik auf einen Fall, im dem Folter bzw. Androhung von Folter überlegt wird

1) Beschreibung einer überlegten Handlungsweise

Ein Mensch ist entführt worden und sein Aufenthaltsort bisher nicht ermittelt. Der Entführer ist festgenommen worden. Er ist nicht bereit, eine Information zum Aufenthaltsort des Entführten zu geben. Jemand will dem Entführer Folter androhen bzw. - wenn die Drohung keine Aussage herbeiführt - ihn foltern (lassen), um Informationen zum Aufenthaltsort des Entführten zu bekommen und diesen möglichst zu retten.

2) Formulierung der Handlungsweise als allgemeiner Grundsatz (Maxime des Willens)

Wenn ein Mensch Kenntnis einer Information hat, die benötigt wird, um möglichst Leib und Leben von Menschen zu retten, zum Schutz eines Rechtsgutes helfend einzugreifen, aber nicht bereit ist, die Information zu geben, drohe ich diesem Menschen mit Folter bzw. foltere ihn/lasse ihn foltern.
3) Überprüfung dieses Grundsatzes auf widerspruchsfreie Verallgemeinerbarkeit zu einem Gesetz als einem Bestandteil einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft

Geprüft wird, ob die Maxime widerspruchsfrei als ein Bestandteil einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft sowohl gedacht als auch gewollt werden kann.

Sowohl Folter als auch schon Androhung von Folter achten nicht die Würde des Menschen. Eine massive Gewaltanwendung und Zufügung von starken Schmerzen bzw. die Drohung damit gebraucht einen Menschen als bloßes Mittel, um eine Information aus ihm herauszupressen. Die Person wird nicht mehr auch als Zweck an sich mit Selbstbestimmung behandelt. Die Würde des Menschen ist ein oberster Grundsatz, auf ihr beruhen Menschenrechte. Eine Absicht, Leib und Leben von Menschen zu retten, zum Schutz eines Rechtsgutes helfend einzugreifen, hat in der Würde des Menschen eine Grundlage. Würde als zu schützenden obersten Grundsatz zu haben, aber die Würde auch zu verletzen, ist ein Widerspruch.

Die Maxime ist nicht in Übereinstimmung mit dem kategorischen Imperativ.

Es ist richtig, sich um Hilfe für Entführungsopfer zu bemühen. Deren Menschenwürde wird durch eine Entführung verletzt, aber von jemand anderen. Mit der Folter als Mittel, um Informationen zu bekommen, verletzt ein Handelnder selbst die Würde. Ein Zulassen einer vom eigenen Handeln ausgeführten Verletzung der Würde würde auch eine Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit bedeuten.

In Kants Ethik gibt es feste Prinzipien, die grundsätzliche Schranken aufstellen. Ein Prinzip wie die Würde gilt unbedingt, unter allen Umständen. Ihre Achtung ist Pflicht. Die Würde darf nicht in einer Abwägung zugunsten erhoffter Vorteile preisgegeben werden. Sie ist nicht auf eine solche Weise verrechenbar.

Kants Ethik unterscheidet sich darin von Ethiken mit einem Konsequentialismus, bei denen die Folgen einer Handlung für ihre Beurteilung maßgebend sind. Der Utilitarismus ist ein Haupttyp des Konsequentialismus. Beim Utilitarismus kommt es auf die Nützlichkeit an. Richtig ist die Handlung, bei der in der Gesamtbilanz des Nutzens und Schadens für alle Betroffenen das günstigste Ergebnis zu erwarten ist.

Vielleicht solltest nein war spaß lol. und zwar, zu deiner frage---

da gibt's es etwas.

was du niicht willst was man dir tu, das füg auch keinem anderen zu...

also, folter ist tabu!

das ist das verspulte an Kants Logik. immmer aBSOLUT; KEINE Ausnahmen. weil nur die Vernunft zählt.

seine philosophy ist nicht wirklich realistisch anwendbar, weil er die emotionality ubd Feelings ignorierte bzw nicht mit einbezog.

lol'

sein imperativ wid mit strnge drchgezogen




notreespace97 
Fragesteller
 13.02.2017, 22:37

Ja und trotzdem geht es darum an diesem Fall den kategorischen Imperativ anzuwenden.

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Multibund  13.02.2017, 22:47
@notreespace97

achso na gut, dann müssen wir das Problem anders angehen.

Nochmal von vorn

was du niicht willst was man dir tu, das füg auch keinem anderen zu...
also, folter ist tabu!
das ist das verspulte an Kants Logik. immmer aBSOLUT; KEINE Ausnahmen. weil nur die Vernunft zählt.
seine philosophy ist nicht wirklich realistisch anwendbar, weil er die emotionality ubd Feelings ignorierte bzw nicht mit einbezog.
lol'
sein imperativ wid mit strnge drchgezogen

SO WEIT SO GUT

Nun denn

Folter geht nicht, weil  du ja auch nicht gefolter werden möchtest;

Merke dir:

diese Situation ist utilitaristisch zu beurteilen,c also im falle von kant klassisch.

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