Eltern leben vom Staat?

2 Antworten

Käme auf deine individuellen Umstände an !

Auf jeden Fall müsste deine Mutter und unter Umständen auch dein Vater deinen Einzug melden und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.

Dann müsste der Bedarf der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom neu berechnet werden.

Der Bedarf für die Warmmiete würde dann für Vater und Mutter um 1/3 geringer ausfallen, dieses 1/3 wäre dann dein Kopfanteil der Warmmiete.

Es käme dann darauf an wie alt Du bist und was Du an Brutto und Nettovergütung bekommst !

Würdest Du noch unter 25 sein, bliebe von deiner Vergütung oder Erwerbseinkommen seit Juli 2023 ein erhöhter Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze, wenn das Kind Schüler, Azubi oder Stundent ist.

Wäre das Erwerbseinkommen höher, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, die kämen dann noch dazu und würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen bzw. Vergütung angezogen.

Das was bleibt wäre dann das voraussichtliche anrechenbare Einkommen und dazu käme dann unter 25 noch das Kindergeld von derzeit 250 Euro.

Unter 25 läge dein Bedarf derzeit bei min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt ( 18 unter 25 ) und dazu min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete.

Wäre dieser Bedarf mit deinem anrechenbarem Einkommen nicht gedeckt, würden die Eltern noch eine monatliche Aufstockung für dich bekommen.

Müsste man dann sehen wie hoch die wäre und wenn Du was an deine Eltern zahlen musst, dann müsstest Du das mit deinen Eltern selber klären.

Wenn du zu deinen Eltern ziehst, dann gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft. Und in einer Bedarfsgemeinschaft werden ALLE Einkommen zur Berechnung der gezahlten Leistungen berücksichtigt. Also auch deine Ausbildungsvergütung (in der Ausbildung gibt es kein Gehalt!).

müsste ich dann was von meinem Ausbildungsgehalt abgeben?

Es kann durchaus sein, dass durch deine Ausbildungsvergütung der Bedarfsgemeinschaft dann Leistungen in anderer Höhe bewilligt werden. Das kann mehr sein, weil eine Person zusätzlich dazu kommt, es kann aber auch weniger sein, weil diese zusätzliche Person ja schliesslich ein Einkommen hat.

Entsprechend kann es durchaus sein, dass du dich finanziell an den Kosten für die Wohnung beteiligen darfst.