Einspruch bei Radfahren über Rot?
Hallo,
Ich bräuchte mal ein paar Ratschläge von euch, da ich beschuldigt werde als Radfahrer das Rotlicht missachtet zuhaben.
Folgendes zum Vorfall:
Ein Freund und ich sind (angeblich) mit dem Fahrrad kurz nachdem es rot wurde über die Ampel gefahren. Dabei wurde kein Fußgänger gefärdet. Kurz darauf wurden wir von **einem** Polizisten angehalten worden, der uns erklärte, dass wir bei rot über die Ampel gefahren sind und dass wir unsere Personalausweise ihm geben sollten (was wir taten). Er fotografierte diese (ohne Zustimmung oder Fragen, was er laut Google hätte tun müssen) und gab uns diese wieder, wünschte uns einen schönen Tag und fuhr weiter. Heute kam dann der Brief...
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr Vorschläge für einen möglichen Einspruch habt.
7 Antworten
Ein Rotlichtverstoß und seine Ahndung hängen nicht davon ab, ob jemand gefährdet wurde. Es "verteuert" die Sache jedoch.
Er fotografierte diese (ohne Zustimmung oder Fragen, was er laut Google hätte tun müssen)
Nicht richtig gegoogelt. Bei hoheitlichen Aufgaben und ihr seid Betroffene einer Ordnungswidrigkeit darf er das natürlich.
Die Rotlichtfahrten für Radfahrer sind recht teuer (60 Euro). Und wenn es länger als 1 Sekunde rot war, ODER (nicht "und") jemand gefährdetr wurde, kostet es 100 Euro +1 Punkt in Flensburg, auch wenn man noch gar keinen Führerschein hat.
(ohne Zustimmung oder Fragen, was er laut Google hätte tun müssen
Das ist Blödsinn, da der Beamte keine Kopie erstellt hat, sondern für ein OWI-Verfahren die Daten sicherte.
Du kannst dem Aberglauben erliegen, dass 2 (falsche) Aussagen mehr sind, als die Aussage des Beamten, aber du weisst ganz genau, dass die Ampel rot war, sonst hättest du hier nicht geschrieben, dass keine Fußgänger gefährdet wurden ; - )
Wenn ihr bei Rot gefahren seid, dann ist die Strafe doch berechtigt
Wer mitm fahrrad anhält ist selber Schuld. Ich wäre auf ne Grünfläche gefahren