Diebstahl auf Kamera aufgezeichnet?

3 Antworten

Das Video kann als beweismaterial oder zu Fahndung verwendet werden wenn das Gesicht halbwegs zu erkennen ist. Ähnlich wie bei diesen U-Bahn Videos wenn die Polizei Bilder der Täter veröffentlicht und um Zeugenhinweise bittet. Das allerdings nur wenn es sich um einen schwereren Diebstahl als nur eine Packung Chips oder so handelt.

Ansonsten kann die Geschäftsleitung das Bild auch intern verwenden und den Mitarbeiten zeigen mit dem Hinweis, wenn derjenige erneut auftaucht bescheid zu geben oder Ladenverbot für denjenigen zu verhängen.

Ja klar. Warum sollte man nicht können? Wenn man Tat erkennen und Täter identifizieren kann.