Darf man, wenn man in einem Wald ein Geweih findet es einfach so mitnehmen?

4 Antworten

Wie bereits gesagt worden ist, man darf es laut BJagdG ohne Erlaubnis nicht.

Nach dem Strafgesetzbuch § 292 StGB begeht Jagdwilderei:

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2).....

Zum Aufsammeln von Abwurfstangen bedarf es der Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten:

BJagdG - § 15 Allgemeines

(1) Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen. Zum Sammeln von Abwurfstangen bedarf es nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muß einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein mit sichführen. 

                            

Eine Seite dazu:

http://www.waldliebhaber.de/nachhaltigkeit/216-vorsicht-wilderei-warum-man-gefundene-geweihe-nicht-einfach-mitnehmen-darf-und-wie-man-ganz-legal-zu-einer-abwurfstange-kommt

Wildtiere sind herrenlos und nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich diese herrenlosen Tiere oder ihre Geweihe oder Federn aneignen. Wer hierzu nicht berechtigt ist und das tut, begeht Wilderei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Diplom-Biologe und bin seit über 40 Jahren Fachberater

Nein, man darf die Abwurfstangen, auch ein komplettes Geweih nicht einfach mitnehmen. Das wäre Wilderei, somit eine Straftat.
Außer, man hat sich vom Jagdpächter/Jagdausübungsberechtigten die (am besten schriftliche) Erlaubnis dafür geben lassen. Nur er hat das Recht, sich diese Teile anzueignen.

Bundesjagdgesetz § 1 Inhalt des Jagdrechts

5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen


JoachimWalter  02.11.2015, 20:54

Das wußte ich auch noch nicht.

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Nein, wenn man diese ohne Erlaubnis des Jagsausübungsberechtigten mitnimmt ist es Wilderei. Das kann man im Bundesjagdgestz nachlesen und im Strafgestzbuch ist das Strafmaß beschrieben. Also ohne (schriftliche) Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten darf man sich eine gefundene Abwurfstange nicht aneignen.