Darf man Zwergotter in Deutschland als Haustier halten?

3 Antworten

Das halten von Wildtieren ist wegen dem Artenschutz verboten und benötigt eine Sondererlaubnis.

Wenn du gerne einen Otter pflegen möchtest, erkundige dich doch einmal in einem Zoo in deiner Nähe. Vielleicht kannst du eine Partenschaft übernehmen. Dort kannst du dann vielleicht auch herausfinden, wie die Tiere leben, was sie zum Leben benötigen, wie sie gepflegt werden müssen usw.

Ja, man darf Zwergotter in Deutschland als Haustiere halten, jetzt kommt das große Aber: Du brauchst eine Haltegenehmigung. Und für diese Genehmigung musst Du einige Kriterien erfüllen.

  • Zwergotter sind gesellige Tiere. Du solltest mindestens zwei Otter, besser noch eine kleine Gruppe halten. In freier Natur leben bis zu zwölf Tiere zusammen
  • Mindestens 10 Quadratmeter pro Tier sollte das Gehege groß sein. Größer ist natürlich immer besser. Außerdem brauchen Zwergotter ein Wasserbecken mit genügender Tiefe.
  • Das Gehege muss eine Vielzahl von Bedingungen erfüllen, wie zum Beispiel ausbruchsicher sein. Dafür müssen Zäune Fundamente haben. Es muss einen Boden haben, in dem Otter nach Herzenslust graben und wühlen können.
  • Du brauchst ein ausreichend großes Innengehege und kleine Unterschlupfmöglichkeiten auf dem Außengehege.
  • Zwergotter können Lärm machen und verbreiten einen gewissen Geruch, der auch von ihrer Nahrung herrührt. Tolerante Nachbarn wären also super.
  • Außerdem benötigst Du einen Sachkundenachweis. Daran erkennt man, dass Du Dich mit den Tieren auskennst
  • Zwergotter verputzen Schalentiere und Fisch. Vermutlich ist es günstiger, Du suchst Dir einen Direktliferanten.

Wenn Du also ein großes Gelände zur Verfügung hast und bereit bist, Zeit und Geld zu investieren, steht der Zwergotterhaltung nichts im Wege. Nur entlohnt wirst Du weder mit Zutraulichkeit noch mit Kuscheinheiten. Zwergotter sind Wildtiere. Du bleibst Zaungast, wirst aber sicher mit schönen Eindrücken belohnt. Ich selbst würde eher eine Hauskatze halten und bewundere Deinen Mut.

Hier findest Du sämtliche Informationen noch einmal etwas detaillierter: https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/Tierschutzgutachten/_texte/HaltungSaeugetiere.html

Im Vorfeld jeder Otterhaltung steht aber die Genehmigung. Zwar ist der Kurzkrallenotter im  Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES nur auf Anhang II geführt, im Bundesnaturschutzgesetz  werden aber alle Arten der Gattung Aonyx als besonders geschützt aufgeführt, weshalb ihre Haltung genehmigungspflichtig ist. Dies gilt es also im Vorfeld zu bedenken, um sich rechtlichen Ärger zu ersparen. Zur Erlangung der Genehmigung ist der Nachweis einer geeigneten Unterkunft unerlässlich. Dieses muss nicht nur ausreichend Fläche bieten, sondern auch über einen heizbaren Innenstall verfügen, da die asiatischen Kurzkrallenotter nicht winterhart sind. Im Innenstall ist eine Mindesttemperatur von 15 °C zu gewährleisten, damit die Tiere sich wohl fühlen. Zwar gibt das Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren keine konkreten Maße für das Innengehege vor, in Anbetracht der bei uns immer wieder vorkommenden Kälteperioden, die durchaus einige Wochen anhalten können, sollte der Innenbereich jedoch so großzügig gewählt sein, dass sich die Tiere darin auch längere Zeit aufhalten können.

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