Darf man Miete Bar zahlen?

8 Antworten

Natürlich ist das legitim und legal, so zu verfahren.

Gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag, schließt man mit Übergabe der Wohnung an den Mieter und Erhalt der ersten Miete einen mündlichen Mietvertrag. Für diesen gelten die Paragraphen des BGB zum Mietrecht.

Das einzige Problem mit Ämtern, das sich ergeben könnte, wäre, wenn der Vermieter in seiner Jahressteuererklärung die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht angibt. Aber das betrifft nicht den Mieter.

Der Mieter sollte lediglich darauf achten, dass er sich jede Mietzahlung sofort quittieren lässt. Auch und gerade unter Freunden und erst recht unter Bekannten! Wie in so vielen Beziehungen, kann irgendwann die Stimmung kippen oder der Vermieter wird nur ein wenig vergesslich und schon sieht man sich damit konfrontiert, dass der Vermieter Mieten verlangt, die er schon längst bekommen hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Quittung ausstellen lassen dann sieht`s offizieller aus. Miete zahlen ist Miete zahlen

Wie du die Miete zahlst ist den Ämtern egal. Du mußt aber einen Nachweis haben, z.B. in Form einer Quittung, da du Kontoauszüge nicht heranziehen kannst.

Auch alleine schon um nachzuweisen, dass du die Miete gezahlt hast. Der Vermieter könnte sonst kommen und sagen du hast nicht gezahlt, wenn kein Nachweis existiert.

Der Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, das wäre hier der Fall.

Und wie du deine Miete bezahlst ist jedem außer deinem Vermieter vollkommen schnurz. Bargeld, Überweisung, Goldmünzen aus dem Mittelalter, Zwiebeln,... geht keinen was an außer euch.

Der Vermieter kriegt vielleicht ein Problem mit dem Finanzamt, wenn er die Einnahmen nicht versteuert.

Als Mieter musst Du darauf achten, dass Du eine Quittung für den Nachweis der Zahlung bekommst.


DaKaBo  15.04.2021, 12:12
Der Vermieter kriegt vielleicht ein Problem mit dem Finanzamt, wenn er die Einnahmen nicht versteuert.

Barzahlung muss aber nicht zwangsläufig was mit Steuerhinterziehung zu tun haben.

Versteuern kann man das trotzdem. Das Finanzamt prüft auch nicht zwangsläufig die Kontoauszüge.

Wir haben auch einen Mieter, der uns jahrelang die Miete in bar gegeben hat, weil er kein Girokonto hatte.🙈

Versteuert haben wir das trotzdem. Beim Steuerberater mit angeben bzw. ins Formular eintragen und fertig.

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