Darf man jetzt laut mit Musikbox Musik hören?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
6 Antworten
Oder nur wenn du niemanden belästigst
auch auserhalb der Ruhezeit darf man niemanden belästigen
Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung der Wohnung nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesenliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren. Ein gewisses Maß an Toleranz ist also immer erforderlich. Alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Zimmerlautstärke ist einzuhalten und zwar auch außerhalb der Ruhezeiten.Man bezeichnet dies als den privatrechtlichen Immissionsschutz ( § 906 BGB ).
Weiteres bzgl. Zimmerlautstärke: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/z1/zimmerlautstaerke.htm
Nein, es ist eine Ordnungswidrigkeit (Lärmbelästigung)
Ich denke bis zur Ruhezeit ja und eventuell wenn es angemeldet ist auf einer party sogar länger musst du aber vllt mal googeln.
Musst du wissen!
Tschau Kakao.
Klar solange sich keiner beschwert.