Darf man jetzt laut mit Musikbox Musik hören?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Nein tatsächlich nicht 80%
Ja natürlich 20%

6 Antworten

Nein tatsächlich nicht

Oder nur wenn du niemanden belästigst

auch auserhalb der Ruhezeit darf man niemanden belästigen

Nein tatsächlich nicht

Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung der Wohnung nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesenliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren. Ein gewisses Maß an Toleranz ist also immer erforderlich. Alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Zimmerlautstärke ist einzuhalten und zwar auch außerhalb der Ruhezeiten.Man bezeichnet dies als den privatrechtlichen Immissionsschutz ( § 906 BGB ).

Weiteres bzgl. Zimmerlautstärke: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/z1/zimmerlautstaerke.htm

Nein tatsächlich nicht

Nein, es ist eine Ordnungswidrigkeit (Lärmbelästigung)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ja natürlich

Ich denke bis zur Ruhezeit ja und eventuell wenn es angemeldet ist auf einer party sogar länger musst du aber vllt mal googeln.

Musst du wissen!

Tschau Kakao.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja natürlich

Klar solange sich keiner beschwert.