Darf man in so einem fall die Polizei anrufen?

12 Antworten

Wenn er auf eurem Grundstück rum läuft dann kannst du durchaus der Polizei sagen dass du dich bedroht fühlst, dann kommen die mal vorbei. In dem Fall kannst du auch ein paar Fotos machen die zeigen dass er auf eurem Grundstück war. Könnte dann sogar als Hausfriedensbruch gewertet werden.

Wenn das nicht auf eurem Grundstück ist, hat dich das nichts anzugehen. Ist das vor deiner Haustür, frage ihn höflich, ob er was sucht. Vielleicht hat er nur was verloren oder er geht nur spazieren. Wird er aufdringlich oder droht dir, dann darfst du die Polizei rufen. Das jetzt ist allerdings kein Grund. Auch nicht, dass aktuell Verhandlungen laufen.

Emiliagotdrip 
Fragesteller
 02.11.2022, 16:52

Doch er ist eben auf UNSEREM Grund und schaut die ganze zeit durchs fenster

0
fireflies32  02.11.2022, 16:56
@Emiliagotdrip

Das kam in der Frage nicht ganz so durch.

Dann würde ich trotzdem fragen und direkt sagen, dass wenn es keinen triftigen Grund dafür gibt, du die Polizei rufst.

0
Emiliagotdrip 
Fragesteller
 02.11.2022, 16:59
@fireflies32

Tut mir leid, ich habe es nicht gut erklärt aber danke für die antwort

0
leena131  03.11.2022, 01:56
@fireflies32

Sie ist minderjährig und sollte so jemandem lieber nicht die Türe öffnen.

0
fireflies32  03.11.2022, 09:10
@leena131

Das muss ja auch nicht durch die Tür, da reicht auch durch das Fenster.

0
leena131  03.11.2022, 13:54
@fireflies32

Wenn überhaupt durch eins im Obergeschoss. Man weiß nie. Ich würde ihn auch nicht noch drauf aufmerksam machen, dass das Kind als einzige im Haus ist. Wenn es mit Polizei droht ist klar, dass sie die einzige ist. Sonst würde ein Erwachsener sich zuständig fühlen.

0

Hallo

Er geht spazieren, könntest Du auch, deswegen ruft keiner die Polizei, für Deine Angst kann keiner, komm klar oder lade Dir Freunde ein.

Grüße

Emiliagotdrip 
Fragesteller
 02.11.2022, 16:50

Kann man auch netter ausdrücken aber danke

0

Solange er nichts tut, was Dir schaden könnte, ist die Polizei nicht der richtige Weg. Bleib in der Wohnung solange Du ihn vor Eurer Tür vermutest, mehr kannst Du ohne Grund nicht machen. Die Polizei kannst Du nur rufen, wenn er Dir Anlaß dazu gibt und Dich belästigt.

Wenn er auf eurem Grundstück ist und durch die Fenster schaut, würde ich tatsächlich mal bei der Polizei anrufen und ihnen die Situation schildern.

Verstehe deine Sorge. Kann vielleicht mal jemand vorbei kommen aus Deiner Verwandtschaft? Jemand dem du vertraust? Vielleicht kannst du bei einer Freundin übernachten? Frag deine Eltern, ob es möglich wäre, solange woanders zu schlafen. Wenn er nicht weg geht, kontaktiere deine Eltern.