Darf man am selben Tag an 2 verschiedenen Arbeitsstellen arbeiten?

2 Antworten

Darf man am selben Tag an 2 verschiedenen Arbeitsstellen arbeiten?

Grundsätzlich ja.

Allerdings ist die Arbeitszeit, wie Du sie hier für den Montag nennst, nicht erlaubt! Wie sieht es denn an den anderen Tagen aus?

Du hast an diesem Tag nämlich eine Gesamtarbeitszeit von 12 Stunden - und das ist ein klarer Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ArbZG § 3 "Arbeitszeit der Arbeitnehmer".

Weder der Minijob-Arbeitgeber noch der Teilzeit-Arbeitgeber dürfen das erlauben.

Grundsätzlich bist Du zwar nicht dazu verpflichtet, Deinen Arbeitgeber über die Nebentätigkeit - es sei denn, es wurde vertraglich so vereinbart oder es besteht die Möglichkeit, dass berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden (z.B. Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung des Hauptjobs oder - wie in Deinem Fall - Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, hier: Arbeitszeitgesetz).

Ja wenn es der Vertrag nicht verbietet. z.B meistens darf man nicht ei Rewe und gleichzeitig bei Lidl arbeitem ( sowas sehen die Arbeitgeber nicht gerne)