Darf ich einer Bäckerei arbeiten als Muslimin?

5 Antworten

Ich würde sagen, dass du das darfst. Du isst das Fleisch ja nicht selbst. Allerdings wird das Alkoholverbot sehr ernst genommen:

Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagte dazu Folgendes:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer (r.a.) überlieferten Hadith sagte der Prophet (s.a.w.s.):
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32


Zayn811183  16.02.2022, 04:59

,,Ich würde sagen, dass du das darfst. "

Nein, es ist weder erlaubt das Fleisch zu verkaufen noch zu kassieren

1
Sandlerkoenig07  16.02.2022, 10:44

Falsches Zitat (und inhaltlich Unsinn), denn unser Prophet -Friede sei mit ihm - kannte den Begriff "Alkohol" überhaupt nicht!

0

Sicher dass das Fleisch nicht hilal ist? Wenn das Fleisch den Menschen gut tut und du einen Preis dafür abkassierst, damit das Geschäft auch in Zukunft Gutes Fleisch zum Wohle der Menschen anbieten kann... Wie kann das Haram sein? Aslmlkm

  1. JA du DARFST, auch als Musslimin: Hier gelten die Freiheiten, die unsere Vorfahren sich von rückständigen, menschen-feindlichen Religionen ertrotzt haben, auch für Mussliminnen!
  2. NEIN, dein Einkommen ist nicht haram.
  3. JA, es stimmt, dass bei haram-Einkommen genau wie bei halal-Einkommen (Bitt)Gebete nicht angenommen werden! - Warum? Weil es niemanden gibt, der sie annehmen könnte!

wa alaykum salam

Klar kannst du in der Bäckerei arbeiten. Hier ist die Situation anders als in den muslimischen Ländern. Hauptsache ist, dass du nichts von den Sachen isst.

Wenn dir jemand sagt, dein Geld sei haram, dann frag den mal, ob er auch im Aldi einkaufen geht. Das wäre dann nämlich auch haram, weil dort Alkohol verkauft wird. Und von Alkohol soll man sich ja fernhalten.

Meistens achten diese Leute aber mehr darauf, was andere machen. Und arbeiten dann nicht und leben von den Steuern der Leute, die all das arbeiten, was sie nicht arbeiten wollen. Deren Geld ist dann kein bisschen mehr halal. Überleg dir mal, welche Berufe alle das Geld mitverdienen, was die dann als Arbeitslosengeld bekommen.

Wenn du dich trotzdem nicht wohlfühlst, kannst du dich natürlich nach einer anderen Arbeitsstelle umsehen und dann wechseln, wenn du was anderes findest, wo du dich wohler fühlst. Aber das ist ja klar.

Zu deiner zweiten Frage, in dem Hadith steht, wenn du Haram isst, trinkst oder verdienst, wie kann dann dein Bittgebet beantwortet werden? Da steht nichts vom Pflichtgebet. Ich würde also mal sagen, selbst wenn jemand haram macht, lohnt sich das Pflichtgebet immer. Denn das nicht zu machen, ist ja eine weitere Sünde.