Darf ich Bilder bearbeiten, wenn ich nicht der Urheber bin?

5 Antworten

Der Wortlaut ist ja, dass Du diese Bearbeitungen nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen oder verwerten darfst, nicht jedoch, dass Du sie nicht bearbeiten darfst.


JanyoOoO 
Fragesteller
 27.09.2021, 05:37

Das hätte ich aus dem Paragraphen auch so abgeleitet. Ich hatte nur die Sorge, dass es vielleicht noch an anderen Stellen im Gesetz festgehalten werden könnte.

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Ohne Veröffentlichung ist das alles schmerzfrei! Natürlich darfst Du auf Deinem Rechner experimentieren, auch mit Bildern von anderen. Wenn du aber mit diesen Bearbeitungen Geld verdienst, dann ist Schluss mit Lustig! Also musst Du vor der Veröffentlichung den anderen fragen.


JuergenWB  27.09.2021, 21:12

Nachtrag: nicht nur wenn Du Geld damit verdienst ist Schluss mit Lustig, sondern auch wenn das andere tun, also zB Webseitenbetreiber wie gutefrage, Facebook, ... also auch keine online-Präsentation! Einzig erlaubt ist das Zeigen im Sinne der Bildung, also wenn Du als Schüler für ein Referat ein Bild aus dem Netz verwendest!

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Steht da in dem Paragrafen etwas von Veröffentlichung?


JanyoOoO 
Fragesteller
 27.09.2021, 00:36

Ja.

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Das ist ein sehr gefährlicher, schmaler Grat.


JanyoOoO 
Fragesteller
 27.09.2021, 00:13

Auch ohne Veröffentlichung? Welches Gesetze würde mir denn die reine Bearbeitung verbieten?

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JanyoOoO 
Fragesteller
 27.09.2021, 00:19
@Tommyleinchen59

Das sollte dann doch aber heißen, dass ich mit dem Bild machen kann, was ich will, solange ich es nicht veröffentliche, oder irre ich? Für mich ist die Formulierung eigentlich ganz klar, oder siehst du das anders?

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JanyoOoO 
Fragesteller
 27.09.2021, 00:27
@Tommyleinchen59

Für was denn genau? Und wie kommt es ohne Veröffentlichung überhaupt zur Anklage? Irgendwer muss doch davon erstmal erfahren?

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Tommyleinchen59  27.09.2021, 00:29
@JanyoOoO

Weißt du was? Tu doch einfach, was du willst, oder ruf den Rechteinhaber an und frage ihn nach Erlaubnis!

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tinalisatina  27.09.2021, 07:41
Das ist ein sehr gefährlicher, schmaler Grat.

Nein, das ist ganz klar definiert.

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Tommyleinchen59  27.09.2021, 11:21
@tinalisatina

Im Prinzip zwar schon, aber gesetzt den Fall, dass das bearbeitete Bild an irgend einen Freund weiter geleitet wird und dann ist es in Umlauf und öffentlich.

Ich habe -- wie gesagt -- schon tausende Euro Strafe bezahlen müssen, und das ohne Schuld daran zu haben! Das Urhebergesetz ist sehr streng.

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Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden

Genau wie es da steht, es geht um das Veröffentlichungsrecht.
Manipulationen für dich sind erlaubt, davon jedoch keine Publikation ohne Einwilligung des Urhebers.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Art, Portrait und Akt-Fotograf