Darf ein Stromversorgungsunternehmen beim Einbau eines neuen Zählerkastens in einem Neubau bestimmen, dass der Zähler des Altbaus in den neuen integriert wird?
Zur Zeit als das Stromversorgungsunternehmen das bestimmt hat war der Neubau noch nicht fertig und hatte deswegen keine eigene Hausnummer. Nach Fertigstellung sind das aber 2 voneinander unabhängige Gebäude. Man kann nicht von einem in das andere Gebäude ohne einen Schlüssel für das andere Gebäude zu haben (was die Mieter des Altbaus natürlich nicht haben). Außerdem könnte es ja sogar sein, dass der Neubau seinen Besitzer wechselt. Der Stromkasten des dann völlig unabhängigen Gebäudes wäre im falschen Gebäude. Und der Neubesitzer könnte sogar den Zugang zum Ablesen verwehren. Es müsste immer das Stromversorgungsunternehmen selbst kommen zum Ablesen. Was sie z.B. in Corona-Zeiten nicht taten.
Hätten wir der Integration nicht zugestimmt wäre der Ingenieur des Stromunternehmens abgezogen und hätte einfach gar nichts installiert. Aber wie sieht das nun rechtlich aus ?
4 Antworten
Wenn das 2 unabhängige Häuser sind mit unterschiedlichen Hausnummern muss in jedes Gebäude ein Zähler.
Seltsam dass die sich sträuben, die kassieren doch lieber 2x Zählermiete als nur 1x!
Zunächst müssen wir die Marktrollen definieren:
- Lieferant
- (Verteil)Netzbetreiber
- Messstellenbetreiber
- Messdienstleister
- Gatewayadministrator
Die technischen Regularien, die Hausanschlußkästen zu erfüllen haben, sind in den Technischen Anschlußbedingungen der Verteilnetzbetreiber festgelegt.
Die Regularien legen im Regelfall fest, dass der Hausanschlußkasten für den Netzbetreiber im Störungsfall einfach zugängig sein muss. Auch können bestimmte Bauarten an Sicherungselementen als Standard vorgeschrieben werden (was sinnvoll ist).
Nach dem Hausanschlußkasten können ein oder mehrere Zählerplätze in einem oder mehreren Zählerplatzräumen angeordnet werden.
Dabei sind mehrere Dinge zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn auf einem oder mehreren Gebäuden PV-Anlagen gesetzt sind oder gesetzt werden sollen. Hier muss man auch etwa perspektivisch denken, um spätere teuere Umbauten zu vermeiden.
Der Hauseigentümer muss im Rahmen seines Netzanschlußvertrages dafür sorgen, dass die Technischen Anschlussbedingungen seinerseits eingehalten werden.
Jeder Zähler erhält vom Netzbetreiber eine eineindeutige Zählpunktnummer.
Diese Zählpunktnummer ist für den Netzbetreiber und alle anderen Teilnehmer am Energiemarkt maßgebend für die Zuordnung und Marktkommuikation.
Etwaige Änderungen bei der Hausnummer und/oder Eigentumsverhältnisse spielen bei der Zuordnung also keine Rolle.
Nein, der Netzbetreiber legt nicht fest, wo die Zähler hängen sollen. Er führt nur das aus, was der Hauseigentümer in Auftrag gibt. Und hier wurde ja zugestimmt.
Wenn hier gewünscht wird, dass die Zähler in den Neubau gehangen werden, muss dies beantragt werden und das Ganze wird umgebaut. Wird aber zeitaufwendig und teuer.
war definitiv nicht so --- der Ingenieur hat sich das vor Ort angeschaut und bestimmt dass wir sogar die Kabel (bzw. eben die Elektriker die für den Neubau schon beim Arbeiten waren) umlegen mussten. Das wollten wir nicht.
Aber du verstehst es nicht. Dass im Neubau Zähler gehangen werden das ist klar. Dafür wurde ja der Ingenieur des Stromunternehmens angefordert. Doch der Altbau sollte nicht verändert werden. Der Ingenieur sah aber die beiden Gebäude als eines an. War ja selbe Hausnummer zu der Zeit noch. Es war aber schon klar dass es nicht so bleiben wird und deswegen waren wir dagegen. Interessierte dem nicht.
ihr hättet da nicht zustimmen dürfen , zumindest nicht Rücksprache mit euerem Planer und Bauaufsicht.
Abgezogen ohne was zu tun wäre er dann auf jeden Fall wenn wir nicht nach seiner Pfeiffe getanzt hätten. Und erneut gekommen wäre er wohl dann erst nach Gerichtsentscheid ... eben frühestens in 6 Monaten. So lange dann ohne Strom. Wäre ja quatsch.
ging ja nicht -- die brauchten ja Strom im Neubau. Baustrom wird mit der Zeit zu teuer. Bis sich das gerichtlich geklärt hätte wären mind. 6 Monate ins Land gegangen.