Darf ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer tatsächlich vorschreiben, welche Videos er auf YouTube hochladen darf und welche nicht?

10 Antworten

Ich denke, auf einem Privatrechner ist das nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. dass man sich nicht geschäftschädigend äußern darf.

Auf dem Firmenrechner ist das durchaus erlaubt.

Sofern es die Interessen des Arbeitgebers berührt, hat dieser dabei durchaus ein Vetorecht.

Du hast dazu ja schon viele Antworten erhalten.

Meiner Meinung nach kommt es zunächst darauf an, ob du deinen privaten oder einen dienstlichen PC während der Arbeitszeit benutzt. Wenn du einen dienstlichen PC für private Zwecke nutzt, kann er dich abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen.

Wenn deine Videos für ihn geschäftsschädigend sind, oder den Betriebsfrieden stört, kann er sich auch einmischen, wenn du die in deiner Freizeit und von deinem privaten PC hochlädst. Dieses Verhalten kann das dazu führen, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist und das kann ebenfall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.

Was du in deiner Freizeit auf deinem privaten Rechner treibst, geht in der Regel den Arbeitgeber nichts an.

Es sei denn, du greifst deinen Arbeitgeber in dem Video an oder störst auf andere Art und Weise den Betriebsfrieden. Das kann dann tatsächlich auch eine Abmahnung oder Kündigung bedeuten.

Jein.

Wenn die Videos einen Inhalt haben, der für die Firma, bei der man beschäftigt, ist geschäftsschädigend ist, dann schon.

Der Arbeitgeber kann die Veröffentlichung nicht verbieten, aber er kann argumentieren, dass er dich nicht weiter beschäftigen wird, weil dein Verhalten geschäftsschädigend war.

Solange deine Videos ohne Belang für den Arbeitgeber sind, darf er dir da aber keinen Strick daraus drehen.


Picea007xyz  26.04.2020, 16:05

das stimmt nicht. jeder private gebrauch des PC kann untersagt sein und ist dann ein missbrauch des arbeitsgerätes. rausflug...

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AnglerAut  26.04.2020, 16:07
@Picea007xyz

Ich denke der Fragesteller meint, wenn er in seiner Freizeit von zuhause Videos erstellt.

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DerHans  26.04.2020, 16:10
@AnglerAut

Woher soll der Arbeitgeber wissen, was der Mitarbeiter in seiner Freizeit macht? Normalerweise interessiert ihn das auch nicht.

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Panazee  26.04.2020, 16:13
@Picea007xyz

Ich bin jetzt nicht vom PC am Arbeitsplatz ausgegangen, sondern von einem privaten PC daheim.

Meine Vorstellung bei der Frage ist, dass jemand bei XY beschäftigt ist und in seiner Arbeitskleidung mit Firmen Logo irgendeinen ekligen Mist macht und diesen Mist dann als Video bei Youtube hochlädt.

Da kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, denn das Verhalten wird zu einem Teil auf die Firma zurück fallen, wenn er dabei das Firmenlogo trägt.

Es gab da ein Urteil, dass jemandem zu Recht gekündigt wurde, weil er sich im Internet in einem Video rassistisch geäußert hat. Das haben Kunden der Firma für die er gearbeitet hat mitbekommen und daraufhin haben manche ihre Aufträge an diese Firma storniert, weil sie nicht mit Firmen zusammen arbeiten, die Rassisten beschäftigen.

Weil geschäftsschädigendes Verhalten -> Kündigung rechtens

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AnglerAut  26.04.2020, 16:14
@DerHans

Wenn der AN es auf YouTube veröffentlicht, dann kann er es sehr wohl sehen und es kann ihn auch interessieren.

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DerHans  26.04.2020, 16:17
@AnglerAut

Das wäre das gleiche, als ob der Arbeitgeber jetzt eine Zeitungsmeldung veröffentlicht, dass sein AG ein Betrüger ist. Mit dem gleichen Ergebnis.

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