Darf die Polizei ein Konto einsehen?
Darf die Polizei theoretisch bei einem Tatverdacht ein Bankkonto einsehen, um z.B. Zahlungen zu überprüfen? Szenario: Ein Mörder hat mit einem Gift jemanden ermordet. Eine Person ist tatverdächtig, richtige Beweise und/oder Indizien gibt es aber nicht. Die Polizei verdächtigt die Person, da sie öfters Streit mit dem Opfer hatte. Um zu überprüfen, ob es diese Person war, checkt die Polizei einfach das Bankkonto der verdächtigen Person und sucht nach Zahlungen für das Gift. Ginge das?
Bräuchte die Kripo vielleicht einen Durchsuchungsbeschluss, welcher nur bei dringendem Tatverdacht ausgestellt wird, oder geht das ohne weiteres? Wie gesagt es gibt keinen erhärteten Tatverdacht, nur Vermutungen.
5 Antworten
Ja, selbstverständlich muss etwas passieren damit Kontodaten genauer in Betracht gezogen werden. Ein Recht auf Auskunft haben Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter und Bafög-Stellen sowie Gerichtsvollzieher. Aber auch Staatsanwaltschaften um Straftaten aufzuklären.
Die Staatsanwaltschaft kann auch bei Beschuldigten einer Straftat Auskunft über das Konto erhalten. Sofern keinen Tatverdacht gibt, gibt es auch keine Auskunft.
Ich bin kein Anwalt und darf keine Rechtsberatung anbieten. Meine Antwort besteht aus Recherche und Wissen und ist keinesfalls ein anwaltlicher Ersatz.
Wie kommt man auf solche Fragen? :)
Wenn jemand des Mordes verdächtigt wird, dann darf die Polizei ziemlich viel aufgrund richterlicher Beschlüsse.
Darf die Polizei theoretisch bei einem Tatverdacht ein Bankkonto einsehen,
Ja, natürlich, nicht nur theoretisch. Schwierig wird es nur, wenn das Konto im Ausland ist.
Ohne Gerichtsbeschluss nur bei Gefahr im Verzug bei gleichzeitigem Vorliegen der Voraussetzungen für einen Gerichtsbeschluss. Und für einen Gerichtsbeschluss müssen schon handfeste Indizien vorliegen.
Die Polizei darf theoretisch bei einem Tatverdacht
in ein Konto einsehen.