Benutzungspflichtiger Radweg nicht benutzungspflichtig?
Ich würde gerne wissen, ob man in dieser bestimmten Situation den eigentlich benutzungspflichtigen Radweg benutzen muss?
Ich fahre mit dem Fahrrad und meine Straße mündet in eine andere (T-Kreuzung). Auf der anderen Straße befindet sich auf einer Seite ein in beide Richtungen benutzungspflichtiger Radweg. Allerdings ist dort kein Schild der diesen Radweg als benutzungspflichtig kennzeichnet. Nur an den Kreuzungen links und rechts von mir sind Schilder (blau). Die Kreuzungen sind aber nicht in Sichtweite.
Wenn ich ortunkundig bin, weiß ich ja nicht ob ich jetzt auf der Fahrbahn oder eben auf dem Radweg (der nicht erkennbar ist) fahren muss. Darf ich rechtlich somit auf der Fahrbahn fahren bis ich eben ein solches Schild sehe?
2 Antworten
Ja so ist es. Keiner Muss hellsehen können. Wenn du also von unten kommst und rechts abbiegst, dann kannst du nicht wissen wie es mit dem Weg oben im Bild aussieht und du kannst einfach so lange weiter fahren, bis ein Schild dir mehr Auskunft über diesen Weg gibt und vor allem, dass du auch Gelegenheit hast, dort ungefährdet hingelangst (oft sind diese Wege ja noch einmal mit Wiese/Graben abgetrennt von der Straße).
Kein Schild, keine Pflicht...auch als Ortskundiger...denn, seit deiner letzten Benutzung können die Schilder geändert worden sein, daher darfst du dich gar nicht auf Schilder verlassen, die du nicht frisch gesehen hast.
Ja, stimmt wohl. Wobei diese Abtrennung extra unterbrochen wurde, wie das bei Wirtschaftswegen üblich ist, bloß das da kein Wirtschaftsweg ist.