Bekommt man als Polizei-Anwärter Urlaub?

6 Antworten

Polizei-Anwärter müsste dort ja sowas wie ein Ausbildungsverhältnis in der privaten Marktwirtschaft darstellen. Da bekommst Du dann natürlich auch entsprechend Urlaub ; in der Regel ggf. sogar noch etwas mehr, als später mal in der regulären Dienstlaufbahn als fertig ausgebildeter Polizist. Es kann hier natürlich gut sein, dass eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen nur an ganz bestimmten Zeiten genommen werden können. 

Die genauen Regelungen müsstest Du je nach Bundesland im Web in den dort jeweils gültigen Tarifregelungen der GdP ( Gewerkschaft der Polizei ) nachlesen können. 


lesterb42  10.08.2017, 16:38

Polizei-Anwärter sind Beamte auf Widerruf. Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt. Mit Marktwirtschaft oder Tarifvertrag hat das nichts zu tun. Deshalb ist deine Antwort falsch.

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Sirius66  10.08.2017, 17:16
@lesterb42

Falls ist die Antwort nicht. Auch als Beamter - ob auf Widerruf oder Lebenszeit - hat man Arbeitnehmerrechte. Die kann auch Bund oder Land nicht einfach aushebeln.

Die Bedingungen für die Beamten und auch die Anwärter werden von den Gewerkschaften - unter anderem der GdP - ausgehandelt.

Falsch ist lediglich, dass nur eine gewisse Anzahl nicht frei wählbar ist. Es ist eigentlich der komplette Urlaub vorgegeben. Ähnlich wie Semesterferien/Ferien.

Gruß S.

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lesterb42  10.08.2017, 17:23
@Sirius66

Die Bedingungen für die Beamten und auch die Anwärter werden von den Gewerkschaften - unter anderem der GdP - ausgehandelt.

Informiere dich bitte einmal darüber, was ein Beamter ist und überprüfe danach nochmals deine Antwort.

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Parhalia2  10.08.2017, 17:34
@Sirius66

@Sirius66 ,

ich zog nur einen "ungefähren Vergleich" zu einer regulären Ausbildung ( nicht Studium ) in der Begrifflichkeit "Polizeianwärter". Wenn ich mich nicht irre, ist es in der untersten Dienstlaufbahn bei der Polizei noch kein Studium, sondern eine Art "Berufsschule" . Da will ich mangels exakten Wissens auch nicht fix auf meine Äusserungen beharren. In der "dualen Ausbildung" ( Berufsschule + betriebliche Praxis ) hat man jedenfalls ein paar Tage des verfügbaren Jahresurlaubs abseits der fest vorgegebenen Zeiträume zur freien Verfügung. 

@lesterb42 , Du hast Dir mit Deinem eigenen Einwand klar selbst widersprochen...hättest somit besser gar nichts geschrieben. 

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lesterb42  11.08.2017, 11:14
@Parhalia2

Die Bedingungen für die Beamten und auch die Anwärter werden von den Gewerkschaften - unter anderem der GdP - ausgehandelt.

Das ist nicht meine Meinung, sondern ein Zitat.

Ich erkenne keinen Widerspruch. Die Dienstverhältnisse der Beamten werden gesetzlich geregelt. Da gilt kein Tarifrecht.

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Natürlich bekommt man Urlaub. Der ist aber nur begrenzt frei wählbar. Man hat immer zwischen den Studien-/Ausbildungsjahren frei. Außerdem zu den Feiertagen. Diese Zeiten sind vorgegeben und schon lange vorher fix. Dann sind die Akademien zu, der Urlaubsanspruch damit abgegolten.

Hin und wieder - je nach Alter und Familienstand - bleibt evtl. mal einer oder auch zwei übrig. Mehr nicht.

Gruß S.

Ja du wirst Urlaub haben und das wird in deinem Arbeitsvertrag fest gehalten.

Ja bekommt man.