Bei Kaufland Bügeleisen gekauft - DEFEKT nach 2 Wochen?

6 Antworten

Oder reklamieren?

Genau das. Je nachdem, ob sie noch eines haben, bekommst Du ein Tauschgerät. Repariert wird das Teil mit einiger Sicherheit nicht.

Wichtig: Du musst Dich auf einen Sachmangel berufen. Dafür ist der Händler (also Kaufland) zuständig. Wenn Du "Garantie" willst, dann wäre das der Hersteller. Und dann könnte es sein, dass das Teil erstmal eingeschickt wird. Und das dauert.

Du kannst das reklamieren bei Kaufland, aber sie werden dir sagen, dass du das bei dem Händler einschicken sollst.

Dazu solltest du den Kasselzettel haben und die Adresse steht auf der Gebrauchsanweisung.

Aber Kaufland ist in der Regel kulant, dass die dir das umtauschen oder du nimmst eine andere Marke.

Bitte wende dich an Kaufland, wo du es gekauft hast.

In solchen Fällen ist es immer besser beim einkaufen, solche Geräte separat bezahlen und nicht auf den kompletten Einkauf mit abkassieren.

Artikel mit Mängeln können Sie zwei Jahre nach dem Kauf noch reklamieren und Ihr Geld zurückfordern. Nur bei Großgeräten (etwa Waschmaschinen) und Autos müssen Sie zwei Nachbesse­rungsversuche dulden. Mißlingen die, können Sie den Kauf rückgängig machen.

In der Regel muß der Verkäufer die Ware umtauschen oder das Geld zurück­zahlen. Oft bieten Verkäufer stattdessen Gutscheine an - darauf muß sich niemand einlassen. Vorsicht: Viele Händler behalten sich in den Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen ein Nachbesserungsrecht vor. Bei technisch aufwendigeren Produkten ak­zeptieren Gerichte zwar bis zu drei Repa­raturversuche - sämtliche Kosten (Trans­port, Arbeitsleistung etc.) muß aber der Händler tragen.

Jeder Händler muß jetzt zwei Jahre lang (statt vorher sechs Monate) für von ihm verkaufte man­gelhafte Produkte haften - er darf keinen Kunden an den Hersteller des defekten Gerätes verweisen. Wichtig also: für Rekla­mationen den Kassenzettel aufbewahren. Sollte der nicht mehr vorhanden sein, kann man auch den Kontoauszug vorlegen, falls mit Karte bezahlt wurde.

Wenn kein Beleg vorhanden ist, kommt es darauf an, ob das Gerät auch bei anderen Händlern angeboten wird. Sollte es nur bei einem Händler angeboten worden sein, muß der auch die Gewährleistung übernehmen. Auch ein Prospekt (von Kaufland) kann hier hilfreich sein, in dem das Gerät zu sehen ist.

Ganz entscheidend ist dabei an erster Stelle ob du den Kassenbon noch hast. Sonst geht nämlich gar nix. Falls du den noch hast, sind die Läden eigentlich recht kulant was das anbelangt. In den meisten Fällen kannst du dir aussuchen ob du das Gerät gegen ein anderes eintauschen willst, oder das Geld zurück bekommen möchtest.


Freiburger0815 
Fragesteller
 08.11.2022, 17:16

Danke für die Antwort!

Ja der Bon ist noch vorhanden. Die Garantie auch noch.

1
SchakKlusoh  08.11.2022, 17:20
Sonst geht nämlich gar nix.

Das stimmt nicht. Wenn es sich um ein Produkt handelt, das in anderen Läden nicht geführt wird, man also glaubhaft machen kann, daß es in dem Laden gekauft wurde, geht da sehr wohl etwas.

0
Schimeck  08.11.2022, 17:31

Das ist falsch, für eine Reklamation im Gewährleistungsfall brauch man keinen Kassenbon. Man brauch noch nicht mal die Originalverpackung.

0

Du kannst Nachbesserung fordern, also Reparatur oder Austausch.