Bayerische Verfassung Todesstrafe?

6 Antworten

In der Bayerischen Verfassung, Artikel47, Satz 4 heißt es:

"Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung durch die Staatsregierung."

Grundgesetz, Artikel 102 lautet:

"Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Bundesrecht steht über Landesrecht, auch in Bayern gibt es keine Todesstrafe mehr.

Woher ich das weiß:Recherche

teper1209  14.10.2021, 23:36

Nachtrag: Der oben zitierte Satz 4 zu Artikel 47 wurde 1998 aus der Verfassung von Bayern gestrichen.

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nein.

es war die hessische.

und es ist irgendwann in den letzten jahren abgeschafft worden.


Gojosatoru377 
Fragesteller
 14.10.2021, 23:28

Aber in meiner bayrischen Verfassung stand was von Todesstrafe aber weiß nicht mehr wo

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teper1209  14.10.2021, 23:37
@Gojosatoru377

In meiner Ausgabe davon habe ich das auch gefunden, aber sie ist Stand 1979!

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Von Bayern weißm ich nichts, nur dass es in Hessen noch erlaubt wäre. Da das Bundesgesetzt aber über dem Ländergesetz steht, ist es sowieso völlig irrelevant. Sowas würde nur dann wieder anwendbar sein, wenn das jeweilige Land aus Deutschland austritt.


OnePerson19  14.10.2021, 23:46
nur dass es in Hessen noch erlaubt wäre. 

Nein, in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen heißt es: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“

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superseegers  15.10.2021, 12:31

...was auch nicht möglich ist.

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