Bauen im Garten, brauche ich für einen Pavillon eine Genehmingung?

8 Antworten

Also um mal einen Anhaltspunkt zu geben am Beispiel Rheinland-Pfalz: Dort sind Gartenhäuschen, Pavillons und dgl. erst ab einer Größe von 50 cbm Rauminhalt genehmigungspflichtig, also wäre z.B. eine Hütte mit Abmessungen von 4 x 4 x 3 m (=48 m³) gerade noch nicht genehmigungspflichtig. Zu beachten ist aber dabei auch, dass es nicht unproblematisch ist, so ein Ding direkt auf die Grenze zu stellen, weil dann wieder die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Vorschriften über die maximal zulässige Grenzbebauung (Länge bzw. Höhe) greifen könnten. Insofern ist der mehrfach geäußerte Rat, das Telefon zu bemühen und bei der Bauordnungsbehörde anzurufen, absolut richtig.

Kommt auf das Bundesland drauf an. Wenn ihn eh keiner sieht und er nicht an der Grenze steht, ein kleineres Modell ist und auch der Nachbar nichts dagegen hat, dann sehe ich auch keine große Gefahr.

Hallo Zecke,
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Im eigenen Garten können im Sommer Arbeit, Entspannung, Feierlichkeiten und viele weitere Aktivitäten stattfinden. Der Gartenpavillon, ein wichtiges Utensil das bei vielen Anlässen ein nützlicher Artikel ist. Ein Pavillon sorgt bei heißem Wetter und intensiver Sonneneinstrahlung für Schutz vor Sonnenbrand und Helligkeit. Außerdem ist er ein hervorragender Unterstand, wenn ein überraschender Sommerschauer aufzieht. 

Die Anwendungsgebiete für so ein Unterstand sind zahlreich und daher gibt es auch die unterschiedlichsten Gartenzelte, die alle spezielle Qualitäten für unterschiedliche Aufgabenbereiche mit sich bringen. Pavillon Test bietet Ihnen eine große Übersicht, Hilfestellung, wichtiges und Vielfalt der verschiedensten Pavillons, so dass Sie für Garten oder Terrasse das perfekte Zelt bestellen können.
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Gruß eurer Peter

Die Vorschriften sind je nach Bundesland und Ort unterschiedlich. Grunsätzlich brauchst Du in Deutschland keine Baugenehmigung für ungemauerte Bauten ohne Fundament, mit euner Firsthöhe von max. 2 Meter. Ansonsten würde ich misch schon erkundigen, welche Auflagen und Vorschriften zu beachten wären. Man weiß ja nie, welcher Nachbar sich beschweren könnte oder petzen würde, weil er sowas nicht hat...

Für eine reine Freizeit-Nutzung des Pavillon (sonntags Kaffee trinken mit den Schwiegereltern oder so) brauchst Du keine Genehmigung, unabhängig davon, ob mit Fundament oder gemauert. Der Pavillon darf weder gewerblich (als Lagerraum usw.) oder zu Wohnzwecken genutzt werden. Trotzdem beim Bauamt erkundigen, da es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt.