BAföG beantragen?
Ich habe vor nächstes Jahr zu studieren und hab folgendes Problem:
Meine Eltern sind geschieden, meine Mutter hat gar kein Einkommen weil sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist und mein Vater ist Projektleiter bei einer internationalen Firma für Klimatechnik. Ich lebe bei meiner Mutter in ihrem Haus. Mein Vater hat bei der Scheidung vor 2 Jahren Lohnzettel eingereicht, die niemals stimmen können (gefälscht sind). Auf den Lohnzetteln steht 2.500 € netto, wobei er Techniker und Meister ist und wir von anderen Personen wissen, die in der gleichen Firma beschäftigt sind, dass der Lohn niemals stimmen kann. Nun meine Frage:
wie verhält sich das mit dem Einkommen ermitteln, wenn man BAföG beantragt? Wird er da persönlich angeschrieben, um Lohnzettel einzureichen oder wie funktioniert das?
Lg und danke für die Antworten
2 Antworten
Du musst deinen Vater schriftlich auffordern (am besten per Einschreiben) das Formblatt 3 vom BAföG auszufüllen und die entsprechenden Einkommensnachweise vorzulegen. Macht er das nicht, übernimmt das BAföG Amt und droht bei Nichterfüllung ein ordentliches Bussgeld an. Was dein Vater da einreicht, ist nicht dein Problem. Du musst da nichts überprüfen. Sieh es mal so: je weniger Einkommen er angibt, desto mehr BAföG bekommst du.
Danke für die Antwort. Aber bei mir geht es nicht nur ums BAföG, sondern auch um den Unterhalt für die nächsten Jahre während dem Studium. Er hat ja damals schon bei der Scheidung gefälschte Lohnzettel eingereicht als es um den Unterhalt ging, deswegen hatte ich gehofft, dass wir ihn beim BAföG drankriegen könnten, aber so wie Sie das schreiben, kann er ja wieder Lohnzettel fälschen.
Hi,
wenn dein Vater dir die notwendigen Infos und Dokumente nicht zur Verfügung stellt, dann stellst du einen Antrag auf Vorausleistungen (Formblatt 8): https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg-vorausleistung/
Wenn der Antrag bewilligt wird, zahlt das BAföG-Amt unabhängig von den Einkommensverhältnissen deiner Eltern BAföG im Voraus an dich aus. Parallel wird geprüft, ob du gegenüber deinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt hast, wovon in deinem Fall auszugehen ist. Weigert sich dein Vater zu zahlen wird das Amt ggf. gegen ihn klagen und sich die Leistungen, die an dich ausgezahlt werden, von ihm wiederholen.
Lg Susan