Aufhebungsvertrag schriftlich/mündlich?

3 Antworten

... da meinst Du richtig.

Ein Aufhebungsvertrag bedarf (wie eine Kündigung) der Schriftform und eigenhändiger Unterschriften.


JOHNISTHEBEST 
Fragesteller
 20.05.2024, 17:57

Danke, bedeutet egal was in unserem mündlichen Telefonat besprochen wurde perspektivisch ist nicht rechtskräftig - und mein Arbeitsverhältnis kann daraufhin nicht um ein Monat verkürzt werden. Dann werde ich um die schriftliche Form beten.

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Nein, Aufhebungsverträge müssen neben dem Schriftgrundsatz einseitiger Willenserklärungen bei anderen Kündigungsformen zwingend nachweislich in schriftlicher Einverständniserklärung gegenseitig der eindeutig bestätigten Willenserklärung SCHRIFTLICHmit gegenseitiger Erklärung und eigenhändiger Unterschrift entsprechen.

EMAIL, Facebook, Whattsapp & Co. sieht der Gesetzgeber daher abseits echtm Schriftverkehr auf Papier zu Recht vor Übertölpelung ( Übervorteilung ) nicht als "rechtssicher" an.


JOHNISTHEBEST 
Fragesteller
 20.05.2024, 18:03

Danke - also wie gedacht. Dann darf ich die „Kündigungsbestätigung“ auf ein verfrühtes Austrittsdatum „ignorieren“ und auf eine schriftliche Form beharen.

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Gnurfy  20.05.2024, 18:07
@JOHNISTHEBEST

Notfalls musst Du für Dein Recht binnen max. 3 Wochen nach Bekanntgabe einer betrieblich für Dich nachteiligen Entscheidung beim Arbeitsgericht zur Klageschrift, bzw. Widersprusch schriftlich begründet vorlegen.

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Auch ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande wenn ihn beide Seiten unterschreiben. Sonst exisitiert er nicht.