Aufhebungsvertrag schriftlich/mündlich?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Arbeitsvertrag nach Einhaltung der vertraglichen Frist (in dem Fall 3 Monate gekündigt). Dieser wurde auch bestättigt, daraufhin kam aus meiner Iniative heraus in einem Telefonat mit der Personalleiterin die Nachfrage über einen Aufhebungsvertrag/ verkürzung um einen Monat.
Im Anschluss wurde mir sofort eine Bestätigung per Mail zugesandt, ist das jetzt schon rechtskräftig ohne meine Unterschrift/ definierten Formalitäten?
Ich meine das muss doch immer mit Unterschrift und schriftlich abgesprochen sein.
3 Antworten
... da meinst Du richtig.
Ein Aufhebungsvertrag bedarf (wie eine Kündigung) der Schriftform und eigenhändiger Unterschriften.
Danke, bedeutet egal was in unserem mündlichen Telefonat besprochen wurde perspektivisch ist nicht rechtskräftig - und mein Arbeitsverhältnis kann daraufhin nicht um ein Monat verkürzt werden. Dann werde ich um die schriftliche Form beten.
Nein, Aufhebungsverträge müssen neben dem Schriftgrundsatz einseitiger Willenserklärungen bei anderen Kündigungsformen zwingend nachweislich in schriftlicher Einverständniserklärung gegenseitig der eindeutig bestätigten Willenserklärung SCHRIFTLICHmit gegenseitiger Erklärung und eigenhändiger Unterschrift entsprechen.
EMAIL, Facebook, Whattsapp & Co. sieht der Gesetzgeber daher abseits echtm Schriftverkehr auf Papier zu Recht vor Übertölpelung ( Übervorteilung ) nicht als "rechtssicher" an.
Notfalls musst Du für Dein Recht binnen max. 3 Wochen nach Bekanntgabe einer betrieblich für Dich nachteiligen Entscheidung beim Arbeitsgericht zur Klageschrift, bzw. Widersprusch schriftlich begründet vorlegen.
Auch ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande wenn ihn beide Seiten unterschreiben. Sonst exisitiert er nicht.
Danke - also wie gedacht. Dann darf ich die „Kündigungsbestätigung“ auf ein verfrühtes Austrittsdatum „ignorieren“ und auf eine schriftliche Form beharen.