Auffahr unfall?
Meine Freundin hat mit meinem Auto einen kleinen Auffahr unfall gemacht sie ist leider nicht mit Versichert, hat aber jedoch eigenen versicherung. Muss ich das bei meiner Versicherung melden oder muss sie das selber bezahlen. Sie sagt zu mir ich bin verpflichtet und muss es meinem melden denn es ist mit meinem Auto passiert. Wie weit stimmt das?
3 Antworten
Nein, die Versicherung von deinem Auto muss den Schaden übernehmen. Es könnte nur sein, dass du die Differenz nachzahlen musst, was die Versicherung gekostet hätte, wenn deine Freundin auch als Fahrerin eingetragen gewesen wäre. Aber wenn beim gegnerischen AUto nur ein kleiner Kratzer ist, kommt es vielleicht günstiger den Schaden selber zu zahlen, als die Rückstufung in Kauf zu nehmen.
Das stimmt insoweit, als dass es eben stimmt. Zuständig ist die Kfz Haftpflicht von deinem Auto.
Für den Vermögensschaden (Rückstufung der SF Klasse) haftet die Freundin dann dir gegenüber. In guten Privathaftpflichtversicherung kann sowas mitversichert sein (in der Annahme die "Freundin" ist nicht die Lebensgefährtin die im selben Haushalt wohnt, da sind Schäden untereinander ausgeschlossen).
Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer.
Den Fremdschaden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, den Eigenschaden evtl. eine Vollkaskoversicherung, wenn vorhanden.