Auffahr unfall?

3 Antworten

Nein, die Versicherung von deinem Auto muss den Schaden übernehmen. Es könnte nur sein, dass du die Differenz nachzahlen musst, was die Versicherung gekostet hätte, wenn deine Freundin auch als Fahrerin eingetragen gewesen wäre. Aber wenn beim gegnerischen AUto nur ein kleiner Kratzer ist, kommt es vielleicht günstiger den Schaden selber zu zahlen, als die Rückstufung in Kauf zu nehmen.

Das stimmt insoweit, als dass es eben stimmt. Zuständig ist die Kfz Haftpflicht von deinem Auto.

Für den Vermögensschaden (Rückstufung der SF Klasse) haftet die Freundin dann dir gegenüber. In guten Privathaftpflichtversicherung kann sowas mitversichert sein (in der Annahme die "Freundin" ist nicht die Lebensgefährtin die im selben Haushalt wohnt, da sind Schäden untereinander ausgeschlossen).

Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer.

Den Fremdschaden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, den Eigenschaden evtl. eine Vollkaskoversicherung, wenn vorhanden.