Angeln mit angelschein am see?

1 Antwort

Wer ohne Fischereischein angelt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen hierfür sind in den Landesfischereigesetzen bzw. den entsprechenden Verordnungen festgelegt. Beim Angeln ohne Angelkarte/Erlaubnisschein handelt es dagegen um die Straftat Fischwilderei gemäß § 293 Strafgesetzbuch.