450€ Minijob , Rentenversicherung kündigen?

4 Antworten

Der Beitragssatz bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt derzeit bei 3,6 bzw. 13,6 % (je nach dem, ob privat z.B. als Haushaltshilfe oder gewerblich).

Die Versicherung ist freiwillig, du kannst dich also befreien lassen. Ob das sinnvoll ist, hängt davon ab, wie alt du bist, ob du sonst noch Altersvorsorge betreibst etc.

Die Rentenversicherung mußt du nicht kündigen, sondern einen Befreiungsantrag von der RV-Pflicht bei deinem Minijob-Arbeitgeber stellen!

Der aktuelle Beitragssatz beträgt doch gerade mal 3,6% - also wo biitte soll da dein Schock-Abzug herkommen???

Ausser du verdienst unterhalb von 175€ mtl. Bruttolohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du bist automatisch Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, kannst aber darauf verzichten. Das geht jederzeit, kann aber nicht mehr rückgängi gemacht werden.

Ob ein Verzicht sinnvoll ist, hängt von deinem Alter ab, davon, ob du noch einen Hauptjob hast, und von der Höhe des Entgelts. Wieviel verdienst du?

auf Rentenversicherung vezichten ist immer dumm ... jeder mit Beitrag belegte Monat zählt

und 40% für die Rentenversicherung kann gar nicht sein ...

Du solltest die Abrechnung noch mal richtig lesen


siola55  29.12.2021, 19:21

Da irrst du dich: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

wie z.B.: Bei einem sehr geringen monatlichen Verdienst ist Ihr Arbeitgeberanteil so niedrig, dass sich daraus ein Differenzbetrag für Ihren Minijobber ergibt, der höher als sein Verdienst ist. Dies führt dazu, dass Ihr Minijobber gar kein Entgelt mehr bekommt, sondern Ihnen als Arbeitgeber sogar noch den Restbetrag erstatten muss.

Obiges Beispiel mit einem Verdienst von 25 Euro:

Der Mindestbeitrag liegt bei 32,55. Damit beträgt der monatliche Anteil

  • des Arbeitgebers 3,75 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 25 Euro) und
  • des Minijobbers 28,80 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 3,75 Euro Arbeitgeberanteil)
Hier erhält der Minijobber kein Entgelt und muss seinem Arbeitgeber noch 3,80 Euro (Beitragsanteil 28,80 Euro minus Verdienst von 25 Euro) erstatten.
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